Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: BOS Rechtsfragen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
    TR-BOS bedeutet:

    ALLE Funktechnischen Einrichtungen, die auf BOS-Frequenzen betrieben werden, müssen nach TR-BOS zugelassen und geprüft sein.

    "Mehr" gibts dazu eigentlich nie zu sagen ;)


    Für das mit den Betriebsfunken, musste mal nach Carstens Beitrag suchen hier im Forum...

    MfG Fabsi

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363

    Gesetzte und Richtlinien

    Hallo

    • Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • § 52 Aufgaben
    • § 53 Frequenzbereichszuweisungen
    • § 54 Frequenznutzungsplan
    • § 55 Frequenzzuteilung
    • § 57, Abs.4 Besondere Voraussetzungen der
    Frequenzzuteilung
    • § 64 Überwachung, Anordnung der
    Außerbetriebnahme
    • § 88 Fernmeldegeheimnis
    • § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der
    Betreiber von Empfangsanlagen
    § 148 Strafvorschrift

    • Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) und
    • Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

    Strafgesetzbuch ( StGB )
    § 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    § 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
    § 331 StGB Vorteilsannahme
    § 332 StGB Bestechlichkeit
    § 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses
    § 358 StGB Nebenfolgen

    - BOS-Funkrichtlinie -
    Die BOS-Funkrichtlinie regelt Anmeldung,
    Betrieb und Zusammenarbeit von
    Sprechfunkanlagen im Meterwellenbereich.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •