Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Hallo Leute!
Ich habe auch nur diese Informationen zum TKG:
Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §88
Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §89
Wenn es da Änderungen geben sollte, dann würden die mich auch interessieren.Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §148
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?
TR-BOS bedeutet:
ALLE Funktechnischen Einrichtungen, die auf BOS-Frequenzen betrieben werden, müssen nach TR-BOS zugelassen und geprüft sein.
"Mehr" gibts dazu eigentlich nie zu sagen ;)
Für das mit den Betriebsfunken, musste mal nach Carstens Beitrag suchen hier im Forum...
MfG Fabsi
Hallo
• Telekommunikationsgesetz (TKG)
• § 52 Aufgaben
• § 53 Frequenzbereichszuweisungen
• § 54 Frequenznutzungsplan
• § 55 Frequenzzuteilung
• § 57, Abs.4 Besondere Voraussetzungen der
Frequenzzuteilung
• § 64 Überwachung, Anordnung der
Außerbetriebnahme
• § 88 Fernmeldegeheimnis
• § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der
Betreiber von Empfangsanlagen
§ 148 Strafvorschrift
• Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) und
• Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
Strafgesetzbuch ( StGB )
§ 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 331 StGB Vorteilsannahme
§ 332 StGB Bestechlichkeit
§ 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses
§ 358 StGB Nebenfolgen
- BOS-Funkrichtlinie -
Die BOS-Funkrichtlinie regelt Anmeldung,
Betrieb und Zusammenarbeit von
Sprechfunkanlagen im Meterwellenbereich.
MfG
I believe on Digitalfunk
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