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Thema: BOS Rechtsfragen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Hallo Leute!

    Ich habe auch nur diese Informationen zum TKG:

    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §88
    Die Benutzer der Funkanlage sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet
    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §89
    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht anderen nicht mitgeteilt werden
    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §148
    Wer vorsätzlich entgegen §85 eine Nachricht abhört, den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft
    Wenn es da Änderungen geben sollte, dann würden die mich auch interessieren.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?

    Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
    TR-BOS bedeutet:

    ALLE Funktechnischen Einrichtungen, die auf BOS-Frequenzen betrieben werden, müssen nach TR-BOS zugelassen und geprüft sein.

    "Mehr" gibts dazu eigentlich nie zu sagen ;)


    Für das mit den Betriebsfunken, musste mal nach Carstens Beitrag suchen hier im Forum...

    MfG Fabsi

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363

    Gesetzte und Richtlinien

    Hallo

    • Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • § 52 Aufgaben
    • § 53 Frequenzbereichszuweisungen
    • § 54 Frequenznutzungsplan
    • § 55 Frequenzzuteilung
    • § 57, Abs.4 Besondere Voraussetzungen der
    Frequenzzuteilung
    • § 64 Überwachung, Anordnung der
    Außerbetriebnahme
    • § 88 Fernmeldegeheimnis
    • § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der
    Betreiber von Empfangsanlagen
    § 148 Strafvorschrift

    • Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) und
    • Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

    Strafgesetzbuch ( StGB )
    § 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
    § 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
    § 331 StGB Vorteilsannahme
    § 332 StGB Bestechlichkeit
    § 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses
    § 358 StGB Nebenfolgen

    - BOS-Funkrichtlinie -
    Die BOS-Funkrichtlinie regelt Anmeldung,
    Betrieb und Zusammenarbeit von
    Sprechfunkanlagen im Meterwellenbereich.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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