Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
TR-BOS bedeutet:

ALLE Funktechnischen Einrichtungen, die auf BOS-Frequenzen betrieben werden, müssen nach TR-BOS zugelassen und geprüft sein.

"Mehr" gibts dazu eigentlich nie zu sagen ;)


Für das mit den Betriebsfunken, musste mal nach Carstens Beitrag suchen hier im Forum...

MfG Fabsi