Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?
Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?
Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?
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