Hallo Leute!

Ich habe auch nur diese Informationen zum TKG:

Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §88
Die Benutzer der Funkanlage sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet
Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §89
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht anderen nicht mitgeteilt werden
Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §148
Wer vorsätzlich entgegen §85 eine Nachricht abhört, den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft
Wenn es da Änderungen geben sollte, dann würden die mich auch interessieren.