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Thema: Datenbank für geklaute BOS-Funkgeräte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Carsten,

    hört sich gut an. Werde mal den Vorschlag den anderen Mods bei Gelegenheit unterbreiten. Würde ja auch reichen ein Thread im BOS-Funk-Forum festzuhalten.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    1.565
    ...reichen würde das schon, aber wenn es schon direkt auf dem Board zu sehen wäre würde sich auch der Bekanntheitsgrad steigern und man könnte dann auch in anderen Fachforen (Fw-, RD, BOS-Forum, etc.) darauf hinweisen und dann würden es neue Mitglieder auch schnell finden und nicht solange suchen müssen wie wir nach dieser ominössen Datenbank, welche wir bis jetzt nicht gefunden haben - das war so mein Gedankengang
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    61
    Moin...

    ich finde eine solche Datenbank Rechtlich gesehen etwas fragwürdig.
    Geklaute Geräte, (wenn sie denn wirklich geklaut wurden) werden der Polizei bei dessen Verlusstmeldung angegeben.
    Die Polizei hat eine solche Datenbank in der diese Geräte geführt werden.
    Ihr könnt beim kauf eines fragwürdigen Gerätes ohne Probleme zur Polizei gehen und diese Geräte abgleichen lassen.
    Eine öffentliche Datenbank verführt wieder zu Spekulationen, Vorverurteilungen und im zweifel auch zur übler Nachrede.
    Gerade hier im Forum ist diese Unsitte leider sehr verbereitet (Sind ja auch deswegen etliche Themen geschlossen worden)
    Gerade wenn Ort / Zeitpunkt und Eigentümer in der Datenbank stehen ist dies Rechtlich gesehen nicht nur fragwürdig sonderen auch verboten.
    Abgesehen davon müsste man um Rechtlich einwandfrei zu bleiben, Nachweisen können, dass das geklaute Gerät Polizeilich gemeldet wurde, dieses Gerät einem auch gehört (Eigentumsnachweis) und der Eigentümer z.B. eine Stadt / Feuerwehr etc. überhaupt damit einverstanden ist, in dieser Datenbank genannt zu werden.
    Im Bootssektor sind diese Datenbanken auch sehr fragwürdig, da die Aktualität nicht stimmt und auch gerne mal solche Daten dazu genutzt werden, andere zu ärgern.

    Gruß igel14

  4. #4
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    igel14 hat vollkommen Recht.

    Werden Gegenstände entwendet und sich speicherungsfähige individuelle Daten vorhanden, beispielhaft Gerätenummern, werden diese in den polizeilichen Datenbestand eingepflegt und sind bundesweit abrufbar.

    Vor allem ist diese Datenbank auch sehr aktuell, da bei Auffinden entwendeter Gegenstände diese unmittelbar aus dem Datenbestand wieder gelöscht werden.

  5. #5
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    1. Eine solche Datenbank soll auch keinesfalls eine Anzeige bei der Polizei ersetzen.

    2. Die dort eingetragenen Geräte werden auch nicht als gestolen sondern als abhandengekommen geführt.

    3. Eines der Probleme bei der Polizei ist, unter anderem auch, eine rückläufige mitarbeit der Öffentlichkeit - ich sehe so eine Datenbank weder als fragwürdig noch als rechtlich bedenklich, da ja jeder der dort den Diebstahl/Verlust selbst einträgt und auch somit für die rechtlichen Folgen, im Falle einer Falschangabe, selber einsteht.

    4. Private Ermittlungen (Detekteien/Versicherungen/etc.) gibt es schon seit Jahrzehnten in rechtlich einwandfreiem Rahmen, allerdings auf rein kommerzieller Basis.

    Abschließend sei noch zu sagen, dass jeder einzelne Erfolg/Aüfklärung ein Zugewinn für die Gesellschaft ist, völlig unabhängig davon ob er von entsprechenden Behörden oder Privat erzielt wird.

    Zivilcourage sollte wieder gefördert werden!!!
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Moin...

    Sorry aber ich sehe das etwas differenzierter:

    1. Auch ein "nur abhanden gekommenes Gerät" führt zu diesen bereits im meinem Beitrag erwähnten: Verdächtigungen, Vorverurteilungen und im schlimmsten Fall zu unberechtigten Anzeigen.

    2. Immer daran denken, NUR der "Wirkliche Eigentümer" hat auch das Recht einen solchen Beitrag zu verfassen. Und da es sich bei 75% der Geräte um Eigentum einer Stadt/Feuerwehr/Hiorg etc. handelt, müsste diese auch die Erlaubniss dazu erteilen.
    Nur weil einem Mitarbeiter ein Gerät abhanden gekommen ist, hat dieser leider nicht die Befugniss solche Daten weiterzugeben.
    Bei Privateigentum sieht das anders aus, aber sind wir mal ehrlich, solche Geräte, und eigentlich dürften die meisten "nur" Melder im Privatbesitz haben, dürften diese Möglchikeit nutzen, dass Gerät öffentlich zu suchen. (aber diese Privatmelder gehen eh nur sehr, sehr selten verlustig)

    3. Wer einen Beitrag schreibt haftet dafür ? das ist so nicht richtig, der Forumsbetreiber steht erstmal für den Beitrag gerade (zumindest Rechtlich) ob er dann den "echten" Schreiber dafür später belangen kann..... na ja machbar schon, aber eher unwahrscheinlich.
    Somit würde der Forumsbetreiber hier jedes mal seinen Kopf dafür hinhalten, wenn falsche Beschuldigungen auftauchen.

    4. Detekteien und Versicherungen stellen niemals Listen der gesuchten Dinge öffentlich aus, ohne einen Direkten Auftrag des Eigentümers, und auch nicht ohne vorher die Sachen bei der Polizei gemeldet zu haben.
    Die Auftraggeber handeln immer im Direkten Auftrag des Geschädigten (Detekteien) oder als Eigentümer (Versicherungen)(hier, da bei Auszahlung des Schadens an den Geschädigten, hier die Eigentumsverhältnisse auf die Versicherung übergehen)

    All das hat mit Zivilcourage nix zu tun..... eher mit falsch verstandenem Gerechtigkeitssinn.

    Gruß igel14
    Geändert von igel14 (15.12.2007 um 15:17 Uhr)

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