igel14 hat vollkommen Recht.
Werden Gegenstände entwendet und sich speicherungsfähige individuelle Daten vorhanden, beispielhaft Gerätenummern, werden diese in den polizeilichen Datenbestand eingepflegt und sind bundesweit abrufbar.
Vor allem ist diese Datenbank auch sehr aktuell, da bei Auffinden entwendeter Gegenstände diese unmittelbar aus dem Datenbestand wieder gelöscht werden.