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Thema: Datenbank für geklaute BOS-Funkgeräte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    igel14 hat vollkommen Recht.

    Werden Gegenstände entwendet und sich speicherungsfähige individuelle Daten vorhanden, beispielhaft Gerätenummern, werden diese in den polizeilichen Datenbestand eingepflegt und sind bundesweit abrufbar.

    Vor allem ist diese Datenbank auch sehr aktuell, da bei Auffinden entwendeter Gegenstände diese unmittelbar aus dem Datenbestand wieder gelöscht werden.

  2. #2
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    1. Eine solche Datenbank soll auch keinesfalls eine Anzeige bei der Polizei ersetzen.

    2. Die dort eingetragenen Geräte werden auch nicht als gestolen sondern als abhandengekommen geführt.

    3. Eines der Probleme bei der Polizei ist, unter anderem auch, eine rückläufige mitarbeit der Öffentlichkeit - ich sehe so eine Datenbank weder als fragwürdig noch als rechtlich bedenklich, da ja jeder der dort den Diebstahl/Verlust selbst einträgt und auch somit für die rechtlichen Folgen, im Falle einer Falschangabe, selber einsteht.

    4. Private Ermittlungen (Detekteien/Versicherungen/etc.) gibt es schon seit Jahrzehnten in rechtlich einwandfreiem Rahmen, allerdings auf rein kommerzieller Basis.

    Abschließend sei noch zu sagen, dass jeder einzelne Erfolg/Aüfklärung ein Zugewinn für die Gesellschaft ist, völlig unabhängig davon ob er von entsprechenden Behörden oder Privat erzielt wird.

    Zivilcourage sollte wieder gefördert werden!!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  3. #3
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    Moin...

    Sorry aber ich sehe das etwas differenzierter:

    1. Auch ein "nur abhanden gekommenes Gerät" führt zu diesen bereits im meinem Beitrag erwähnten: Verdächtigungen, Vorverurteilungen und im schlimmsten Fall zu unberechtigten Anzeigen.

    2. Immer daran denken, NUR der "Wirkliche Eigentümer" hat auch das Recht einen solchen Beitrag zu verfassen. Und da es sich bei 75% der Geräte um Eigentum einer Stadt/Feuerwehr/Hiorg etc. handelt, müsste diese auch die Erlaubniss dazu erteilen.
    Nur weil einem Mitarbeiter ein Gerät abhanden gekommen ist, hat dieser leider nicht die Befugniss solche Daten weiterzugeben.
    Bei Privateigentum sieht das anders aus, aber sind wir mal ehrlich, solche Geräte, und eigentlich dürften die meisten "nur" Melder im Privatbesitz haben, dürften diese Möglchikeit nutzen, dass Gerät öffentlich zu suchen. (aber diese Privatmelder gehen eh nur sehr, sehr selten verlustig)

    3. Wer einen Beitrag schreibt haftet dafür ? das ist so nicht richtig, der Forumsbetreiber steht erstmal für den Beitrag gerade (zumindest Rechtlich) ob er dann den "echten" Schreiber dafür später belangen kann..... na ja machbar schon, aber eher unwahrscheinlich.
    Somit würde der Forumsbetreiber hier jedes mal seinen Kopf dafür hinhalten, wenn falsche Beschuldigungen auftauchen.

    4. Detekteien und Versicherungen stellen niemals Listen der gesuchten Dinge öffentlich aus, ohne einen Direkten Auftrag des Eigentümers, und auch nicht ohne vorher die Sachen bei der Polizei gemeldet zu haben.
    Die Auftraggeber handeln immer im Direkten Auftrag des Geschädigten (Detekteien) oder als Eigentümer (Versicherungen)(hier, da bei Auszahlung des Schadens an den Geschädigten, hier die Eigentumsverhältnisse auf die Versicherung übergehen)

    All das hat mit Zivilcourage nix zu tun..... eher mit falsch verstandenem Gerechtigkeitssinn.

    Gruß igel14
    Geändert von igel14 (15.12.2007 um 15:17 Uhr)

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