Da kann nunmal bei der Auftragsvergabe weder auf qualitative Arbeit noch auf den Preis geachtet werden. Da sich das auch mit den Vorgaben für die Kommunen beißt, ist diese Klausel in dem Zusammenhang nicht unumstritten.
Auch blöde, wenn man die Einsatzfahrzeuge zur Reparatur in die 50km entfernte Vertragswerkstatt fahren darf, und nach 200m an einer Werkstatt vorbeikommt, die es auch hätte richten können (und das evtl. günstiger/besser)...
Der einzige Vorteil sind gfls. günstigere Versicherungsbeiträge, die aber mitunter zu den Leistungen der Vertragswerkstatt (oder zur wirklichen Kosten"ersparnis" der Kommune) in keinem Verhältnis stehen...