Klasse, und das ganze Dorf bekommt gerade mit was so los ist ..
beisst sich ...
Klasse, und das ganze Dorf bekommt gerade mit was so los ist ..
beisst sich ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
...In Bayern ist das für FW - Fahrzeuge Vorschrift - ist der ELW evtl. gebraucht aus Bayern beschafft worden ?
Funk an der E-Stelle ist mit Anlagen ohne Lautstärkeregelung nicht zu empfehlen - eben weil , wie Hannibal sagt , jeder Hinz und Kunz mitlauschen kann . Zumal die verwendeten Lautsprecher eine Richtwirkung haben ; Wenn der Wind günstig steht hört man den Funk dann über mehrere 100 m noch sehr deutlich.
Joe
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Wir haben bei einem Fzg. mal den Signaleingang der RTK, an der eigentlich das Funksignal ankommen sollte, an den Line-Out vom Radio angeschlossen. Hat funktioniert und jetzt kann man immer und überall Radio hören..... oder vorgefertigte Durchsagen von CD abspielen.....
***keine Signatur***
Tach !!!
Wir nutzen die Funkaufschaltung auch immer wieder als Beschallungsanalge bei Informationsveranstaltungen/Vorführungen:
Einfach mit dem Fahrzeugfunkgerät und einem 4mHfG z.B. den bundesweiten Marschkanal 510W/U schalten und schon hat man mit dem HfGein super "Funkmikrofon" ...
Oder um bei Vorführungen die "Alarmierung der Einsatzkräfte per Funk" den Zuschauern/Zuhörern nahe zu bringen ....
Im Einsatz: eher nervig ...
Gruß
Bastel
frag doch deinen kommandanten, kbi oder kbr und was die sagen is für dich die anweisung
dann kannst du immer sagen das es die anweisung vom kbi oder sonstigem war
gruss christian
Tach !!!
@Überhose:
Nach "vorschriftskonform (!)" war aber nicht gefragt !
:)
Gruß
Bastel
sorry, dachte es wäre eig klar, aber hier jetzt das was ich meinte^^
frag doch deinen kommandanten, kbi oder kbr und was die sagen is für dich die anweisung
dann kannst du immer sagen das es die anweisung vom kbi oder sonstigem war
was ich damit sagen will, ist das du wissen willst was die vorschrift zur funkaufschaltung sagt, fals dies aber widersprüchlich (wie so oft in den vorschriften) ist, musst du deinen vorgestzten fragen, der dir dann kenntlich macht was er davon hält und wie das einzusetzen ist, damit du nicht eine aufn deckel bekommst, fals sich einer mal dran stört. so kannst du dich immer auf deinen vorgesetzen berufen (dienstanweisung).
gruss christian
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