Antwort von der FUK ist da (und zwar mit dem Ergebnis, welches ich erwartet habe...):

"Fragen zur Änderung der Dienstkleidungsverordnung können wir, da nicht zuständig, leider nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte hierzu direkt an das Ministerium für Inneres und Sport.

Nach § 12 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) in Verbindung mit Anlage 5 der „Verordnung über die Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen“ müssen bei besonderen Gefahren spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:

· Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, bestehend aus Feuerwehr-Einsatzüberjacke und Feuerwehr-Einsatzüberhose, jeweils Leistungsstufe 2 nach DIN EN 469:2007-02

· Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911

Aus Sicht der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist die Farbe der Schutzkleidung unerheblich, die Schutzwirkung ist ausschlaggebend."

Hilft mir leider immer noch nicht weiter. Okay - also werde ich heute oder morgen mal eine Anfrage an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen richten...