Wenn er dem glücklichen Verkäufer die aktuelle Swissphone-Händlerliste zuschickt, hat er den Kaufvertrag vollumfänglich erfüllt.
MfG
Frank
Wenn er dem glücklichen Verkäufer die aktuelle Swissphone-Händlerliste zuschickt, hat er den Kaufvertrag vollumfänglich erfüllt.
MfG
Frank
Das wäre natürlich ziemlich fies...
völlig legitim. der typ machts wenigstens mit köpfchen ;)
gar net mal so schlecht... glaub das muss ich auch mal so einstellen...
und dann an sw händler verweisen auf der welt ;-)
hihi
Naja, Auslegungsfähig... Wenn er sein Wissen verkauft, muss er es dem anderen ja übertragen.. Folglich darf er sein Wissen nicht behalten. Aber wie soll das gehen? ;-)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
indem er nur eine kopie seines wissens verkäuft ;)
Und? Wem ist es einen Euro wert?
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