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Thema: Radarwanner bei Navigeräten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Quellen dazu gibt es genug. Hier mal was halbwegs seriöses:

    http://www.focus.de/auto/zubehoer/ra...aid_28126.html

    Oder hier:

    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ver...256B55CFB188A2
    Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
    zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!

  2. #2
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    steht doch schon in der StVO:
    § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Demnach wäre es für den Beifahrer erlaubt?

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  4. #4
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    Naja ...
    Auch wenn es der Beifahrer betreibt .. deswegen hat ja der Fahrer trotzdem das Ding betriebsbereit in seinem Auto ... also das könnte dennoch problematisch werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    ...mal praktisch betrachtet:

    Bei welcher Verkehrskontrolle wird geschaut, ob das Navigationssystem Blitzer anzeigt? Von daher..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    ...mal praktisch betrachtet:

    Bei welcher Verkehrskontrolle wird geschaut, ob das Navigationssystem Blitzer anzeigt? Von daher..
    Das wird noch kommen, wir haben in 2 wochen dazu eine Fobi. Das Problem für die Polizei ist, dass wir noch keine größeren Erfahrungen mit diesen Navis haben. Bei Radarwarngeräten ist das was anderes, da sind wir gut geschult worden.
    Aber ich denke es wird wie in der Schweiz kommen, dort darf die Polizei mobile Navis, die eingeschaltet sind auf POI-Blitzer kontrollieren und dann beschlagnahmen. In der Schweiz ist allerdings schon die bereitstellung der "verbotenen POI´s" illegal und damit zu ahnden.
    ich denke das wird hier auch bald kommen.
    Unter die Kontrolle fallen dann alle Navisysteme (Festeingebaut/PDA/Handy/Mobil)

    Gruß igel14

  7. #7
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    Damit wäre doch bewiesen, daß die Kontrollen nur der Geldschöpfung dienen. Ansonsten müssten die Städte/Kreise ja froh sein, daß die Leute an diesen "Gefahrenschwerpunkten" langsam fahren. Damit hätte die Kombination Blitze+POI-Warner ja den Zweck, nämlich einen Gefahrenpunkt zu entschäften, voll und ganz erfüllt.
    ***keine Signatur***

  8. #8
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Bei welcher Verkehrskontrolle wird geschaut, ob das Navigationssystem Blitzer anzeigt? Von daher..
    Mal andersrum: Mein Navi zeigt mir keine Blitzer usw. an ^^ Allerdings sagt die Dame ab und an "Achtung, Gefahrenstelle"... ;)

    Ob da jetzt vielleicht ein Blitzer steht hab ich noch nie darauf geachtet, konzentriere mich ja auf die "Gefahrenstell" :D

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Mal andersrum: Mein Navi zeigt mir keine Blitzer usw. an ^^ Allerdings sagt die Dame ab und an "Achtung, Gefahrenstelle"... ;)

    Ob da jetzt vielleicht ein Blitzer steht hab ich noch nie darauf geachtet, konzentriere mich ja auf die "Gefahrenstell" :D

    MfG Fabsi
    Moin...

    da die Regelung noch nicht wirklich umgesetzt wird, dauert das noch bis alle Kollegen der Polizei darauf geschult werden, bzw. worauf sie achten müssen.
    Ihr müsst nicht denken, dass die Polizei so doof ist und "Gefahrenstellen" nicht Blitzer erkennen können.
    Nicht alle Polizisten sind so alt, dass diese nicht auch technisch versiert sind. (ich bin zwar nicht mehr im Streifendienst aber auch erst 33)
    Manchmal habe ich den Eindruck, dass viele meinen das die Polizei sei vom Wissen her veraltet oder technisch unbedarft.
    Außerdem haben wir ja auch Schulungen wo uns solche und andere Tricks sogar von den Herstellern selbst verraten werden.
    Es geht ja bei den warnern ja nicht darum "normale " Kraftfahrer zu ärgern oder gar zu schröpfen, aber wie in einem Beitrag schon beschrieben, soll es mehr dazu dienen, dass die Kraftfahrer nicht kurz vor einem Blitzer auf die Bremse steigen (dabei womöglich noch andere Teilnehmer gefährden) und anschließend wieder mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfahren.

    Gruß igel14

  10. #10
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Demnach wäre es für den Beifahrer erlaubt?

    Grüße vom Murxer
    Ein Temporärer Beifahrer kann sich aber auch nicht alle Radarstationen deutschlands merken, dir aber schon auch mal sagen hörmal hier ist "50".

    Außerdem meist wird erst das Foto gemacht und dann fällt dem Beifahrer ein "Ach hier steht ja ne Blitze"....

  11. #11
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    09.04.2005
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    Zitat Zitat von Cram Beitrag anzeigen
    Ein Temporärer Beifahrer kann sich aber auch nicht alle Radarstationen deutschlands merken, dir aber schon auch mal sagen hörmal hier ist "50".

    Außerdem meist wird erst das Foto gemacht und dann fällt dem Beifahrer ein "Ach hier steht ja ne Blitze"....
    Nein, ich meinte: Wenn der Beifahrer ein NAVI mit Radarwarner betreibt? Lt. Gesetz ist es ja nur für den Fahrer verboten.
    mein Name ist Programm

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