"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die überwiegende Rechtsmeinung ist die, daß die Benutzung während der Fahrt verboten ist.
Quellen dazu gibt es genug. Hier mal was halbwegs seriöses:
http://www.focus.de/auto/zubehoer/ra...aid_28126.html
MfG
Frank
Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!
steht doch schon in der StVO:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Demnach wäre es für den Beifahrer erlaubt?
Grüße vom Murxer
mein Name ist Programm
Naja ...
Auch wenn es der Beifahrer betreibt .. deswegen hat ja der Fahrer trotzdem das Ding betriebsbereit in seinem Auto ... also das könnte dennoch problematisch werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...mal praktisch betrachtet:
Bei welcher Verkehrskontrolle wird geschaut, ob das Navigationssystem Blitzer anzeigt? Von daher..
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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