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Thema: Radarwanner bei Navigeräten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Radarwanner bei Navigeräten

    Moin moin,

    kurze Frage: Ist es in Deutschland verboten, sich mit Hilfe eines Navigationsgerätes per Standortdatei vor Blitzern warnen zu lassen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Moin moin,

    kurze Frage: Ist es in Deutschland verboten, sich mit Hilfe eines Navigationsgerätes per Standortdatei vor Blitzern warnen zu lassen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Nö, da es ja nur hinterlegte Daten sind und keine aktive Detektion betrieben wird ...

    Wenn deine Frau neben dir sagt

    "Sweetheart, look a speedtrap" muss sie ja auch nicht ins Gefängnis
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    3.125
    Die überwiegende Rechtsmeinung ist die, daß die Benutzung während der Fahrt verboten ist.

    Quellen dazu gibt es genug. Hier mal was halbwegs seriöses:

    http://www.focus.de/auto/zubehoer/ra...aid_28126.html

    MfG

    Frank

  4. #4
    Registriert seit
    08.06.2002
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Quellen dazu gibt es genug. Hier mal was halbwegs seriöses:

    http://www.focus.de/auto/zubehoer/ra...aid_28126.html

    Oder hier:

    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ver...256B55CFB188A2
    Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
    zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    steht doch schon in der StVO:
    § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2005
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    664
    Demnach wäre es für den Beifahrer erlaubt?

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

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