Hallo,
ich kann es Euch nur von der Seite "meiner" ;-) Airline sagen.....
Jeder medizinischer Transport wird von unsere Medical Crew eingeschätz und angewiesen.
Wir kennen nur zwei "Zustände" des Patienten.
1. Der, der Behandlungsbedürftig ist....dort wird eine spezielle Kabine eingebaut mit einer Standart-Intensive-Gerätschaften äh. eines RTW, zusätzlich mit angeforterten Geräten. Diese ist komplett geschlossen mit Tür (Privatsphäre) und wird nach dem Einsatz direkt desinfiziert, egal wer oder was Transportiert wir. Verantwortlich ist unsere Medical Crew. Je nach Behandlungsaufwand fliegt einer unsere Doc's mit, egal ob von dem Auftraggeber auch einer mitfliegt.
Es fliegt immer einer von der Medical Crew mit.
2. Patient der voll Bewegungsfähig ist d.h. Er kann selber gehen, Komuniziern etc.. zB. Gipsbein.......Dort kann je nach Einschätzung unsere Medical Crew ein Medical Assistent (äh.RT-Assi). mitfliegen (vorwiegen wenn Medizien verabreicht werden muß-Oral).
Grundsätzlich wird die Medical Kabine immer "gecleand".
Gelagert wird diese Kabine in einer speziellen Folie in einem geschlossenen Med.Container!
Die komplette Kabine wird auch dann eingebaut, wenn der Anblick des Patienten nicht den anderen Pax'en (zb.Brandopfer) zumutbar ist.
Ich hoffe ich konnte Euch weiterhelfen.
Zum Flugzeug selber, es ist dort die ICAO bzw EASA Part ONE gültig. Das Deutsche Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn eine Gefährtung einer deutschen Einrichtung oder Person besteht! Sind nur ausländische Bürger an Bord, in einem ausländischen Flugzeug, besteht nur die möglichkeit im Rahmen einer Amsthilfe des Gesundheitsamtes > Bundespolizei > LBA die mitfliegente Pax'e über eine Gefährtung aufzuklären.
Selbstverständlich werden alle anfliegenten Flughäfen informiert....somit kann es kommen, das diese die Landeerlaubniss endziehen, auch im Heimatflughafen.
Dieses wird kein Captain riskieren!
Grüße J.