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Thema: Fragen zum MPG

  1. #1
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    Fragen zum MPG

    Moin moin,

    ich habe da mal ein paar Fragen zum MPG:

    1.) Es ist klar, dass ich für viele medizinische Geräte eine Einweisung benötige. Muss im Ernstfall mein Arbeitgeber nachweisen, dass er mich eingewiesen hat, oder muss ich nachweisen dass ich eingewiesen worden bin?

    2.) Muss mich mein Arbeitgeber auf die Geräte einweisen, wenn ich bereits wo anders auf die Geräte eingewiesen worden bin? In meinem Fall verwenden wir teilweise die gleichen Geräte im Rettungsdienst und in der Klinik. Brauche ich also eine doppelte Einweisung, oder reicht es, wenn ich pro Gerät einmal eingewiesen wurde?

    3.) Muss ich für jede Bauart eines Gerätes eingewiesen sein, oder reicht es, für das "umfangreichste" Gerät eingewiesen zu sein. Beispiel Zoll- Monitor- und Defi-Einheit. Da benutzen wir eine umfangreichere Version mit invasiven Blutdruck etc. Im RD dagegen nur die einfache Version mit EKG. Brauche ich für beide Geräte eine Einweisung, oder reicht die für das "große" Gerät.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    1) Als Anwender bist DU in der Nachweispflicht und hast dafür Sorge zu tragen das Du auf allen von Dir beutzten Geräten eingewiesen worden bist.
    2) Die doppelte Einweisung müßte entfallen wenn Du es ja in Deinem Anwenderpaß bereits schonmal dokumentiert hast.
    3) Ja, Du benötigst für jedes Gerät eine neue Einweisung. Wir bekamen letztens sogar eine neue Unterweisung für ein Nachfolgegerät vom Siemens Monitor wo sich nur der Rahmen geändert hatte.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    3) Ja, Du benötigst für jedes Gerät eine neue Einweisung. Wir bekamen letztens sogar eine neue Unterweisung für ein Nachfolgegerät vom Siemens Monitor wo sich nur der Rahmen geändert hatte.
    Ähm, nicht so ganz richtig :)

    Nehmen wir den Corpulse 08/16... (weils sich da so schön erklären lässt *g*)

    Da gibt es "Einschubkarten" für NiBH usw...

    Wenn man jetzt also ein Einweisung auf ein 08/16 Mit den Karten hat, braucht man keine weitere mehr, wenn man ein Gerät Ohne diese Karten vor sich hat...

    Nachfolgegeräte is es klar, sobald sich der "Rahmen" ändert, ist ja nicht immer gleich der komplette Inhalt identisch, also: neue Einweisung...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Veto ;)

    Ich brauchte für das 08/16 in Rettungswache xy eine Einweisung (zusätzlich
    auch direkt für das 08/16S) und für das an der Rettungswache "1" eingesetzte
    08/16 eine weitere Einweisung, weil andere Karten verbaut wurden.
    Auf das NEF-08/16 habe ich keine, darf es daher nach MPG nicht bedienen, das
    hat auch wieder ne andere Konfiguration als die zuvor genannten.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ähm, nicht so ganz richtig :)

    Nehmen wir den Corpulse 08/16... (weils sich da so schön erklären lässt *g*)

    Da gibt es "Einschubkarten" für NiBH usw...

    Wenn man jetzt also ein Einweisung auf ein 08/16 Mit den Karten hat, braucht man keine weitere mehr, wenn man ein Gerät Ohne diese Karten vor sich hat...
    Fast... diese Aussage trifft nur zu für Geräte aus der selben Produktionscharge mit identischer Bauweise und Programmierung. Es dürfen keine anderen Karten, als die auf die ich eine Einweisung habe, im Gerät eingesetzt sein! "Auf die NiBP-Karte, die gerade drin steckt, hab ich keine Einweisung, also nehm ich die vor Benutzung raus..." geht also NICHT! Es dürfen auch keine Komponenten fehlen.

    Die "Sammel-Einweisung" auf Modulgeräte gilt auch nur dann ,wenn es sich um Geräte mit Endanwenderseitig (Fzg-Besatzung!) zu tauschenden Modulen handelt. Da mir dieses allerdings, auch beim 08/16, bisher nicht bekannt ist, würde ich mich als MP-Berater, ohne nachgewiesene neue Einweisung, weigern die Erstinbetriebnahme nach §5 MPG durchzuführen bzw. als Gerätebeauftragter die Benutzung zu dulden!

    Das MP-Gerät ist nach allen, nicht dem Gerätebeauftragten (und somit auch dem Endanwender) erlaubten, Änderungen einer erneuten Erstinbetriebnahme nach §5 MPG durch einen vom Hersteller zertifizierten Medizinprodukteberater ("MP-Berater") - der Gerätebeauftragte darf dieses NICHT! - zu unterziehen.

    Mir ist bisher auch noch kein Fall bekannt, wo ein Gerätebeauftragter die Erlaubnis hätte, Module/Bauteile "frei nach Schnauze" zu tauschen/ändern.

    Fazit: Neue Schulung des Gerätebeauftragten bei allen Bauart- (und Zubehör-) Änderungen!
    Fazit2: Wenn schon der Gerätebeauftragte eine neue Schulung braucht, dann doch wohl auch der Endanwender!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Endanwenderseitig
    Was ein glück, dass ich kein MPG-Beauftragter bin, sonst hätt ich diese Wörtchen doch glatt vergessen ;)

    Ziehe also alles zurück und behaupte das Gegenteil :)

    MfG Fabsi

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