Hallo,
das ist leider Falsch:
Flugzeuge sind kein "exterritoriales Gebiet". Lediglich Staatshoheitsflugzeuge - zB. die "Präsidentenmaschine" eines ausländischen Staatsgastes genießt Immunität. Die Bordgewalt des Piloten endet nach der Landung. Besatzung und Passagiere unterliegen der Hoheitsgewalt Deutschlands.
(Quelle: Ausländerrecht der Polizei Ausgabe 2006)
somit auch Regeln bzgl. Hygiene etc.
lediglich der Pilot, (in diesem Falle) kann auf seine Verantwortung heraus die beförderung verweigen.
Ich denke er war mit seiner Ladung (Beförderung eines " ? Ansteckenden ? " Patienten) vertraut und ihm waren die Gefahren bekannt.
Juristisch ist ihm als nichts anzulasten.
Gruß igel14