Hallo,

das ist leider Falsch:

Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Zuerst müsste man mal wissen welche Fluglinie mit welchem Heimatland das war. An Bord eines Luftfahrzeuges gilt nämlich das Recht des Heimatlandes, da es zum Hoheitsgebiet gehört.
Flugzeuge sind kein "exterritoriales Gebiet". Lediglich Staatshoheitsflugzeuge - zB. die "Präsidentenmaschine" eines ausländischen Staatsgastes genießt Immunität. Die Bordgewalt des Piloten endet nach der Landung. Besatzung und Passagiere unterliegen der Hoheitsgewalt Deutschlands.
(Quelle: Ausländerrecht der Polizei Ausgabe 2006)

somit auch Regeln bzgl. Hygiene etc.
lediglich der Pilot, (in diesem Falle) kann auf seine Verantwortung heraus die beförderung verweigen.

Ich denke er war mit seiner Ladung (Beförderung eines " ? Ansteckenden ? " Patienten) vertraut und ihm waren die Gefahren bekannt.
Juristisch ist ihm als nichts anzulasten.

Gruß igel14