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Thema: MRSA u. Pseudomonas auf Linienflug

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  1. #1
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    MRSA u. Pseudomonas auf Linienflug

    Hallo,

    gestern wurde ein bettlägeriger, pflegebedürftiger Patient mit internistischem Polytrauma und MRSA-, sowie Pseudomonas-Infektion in den Atemwegen zu einem hiesigen deutschen Flughafen gebracht, wo der Patient mit einem Stretcher (auf 3 Sitzplätzen installierte Liege) auf einem Linienflug in seine Heimat geflogen wurde.

    Dort wurden weit über 180 Pasagiere einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Maschine wird danach nicht desinfiziert, wogegen das Krankenhauszimmer, der RTW volldesinifziert wurden.

    Darf das überhaupt sein?
    Gibt es gesetzliche Regelungen, was diese Art von Transport angeht?

  2. #2
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    das ist eine Interessante Frage. Würde ich auch gerne Wissen ob es da eine gesetzliche Regelung gibt.



    Grüße Daniel
    Wir brauchen auch dich als Unwettermelder zum besseren Warnen der Bevölkerung, melde dich an unter:
    www.skywarn.de

  3. #3
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    Zuerst müsste man mal wissen welche Fluglinie mit welchem Heimatland das war. An Bord eines Luftfahrzeuges gilt nämlich das Recht des Heimatlandes, da es zum Hoheitsgebiet gehört.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Hallo,

    das ist leider Falsch:

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Zuerst müsste man mal wissen welche Fluglinie mit welchem Heimatland das war. An Bord eines Luftfahrzeuges gilt nämlich das Recht des Heimatlandes, da es zum Hoheitsgebiet gehört.
    Flugzeuge sind kein "exterritoriales Gebiet". Lediglich Staatshoheitsflugzeuge - zB. die "Präsidentenmaschine" eines ausländischen Staatsgastes genießt Immunität. Die Bordgewalt des Piloten endet nach der Landung. Besatzung und Passagiere unterliegen der Hoheitsgewalt Deutschlands.
    (Quelle: Ausländerrecht der Polizei Ausgabe 2006)

    somit auch Regeln bzgl. Hygiene etc.
    lediglich der Pilot, (in diesem Falle) kann auf seine Verantwortung heraus die beförderung verweigen.

    Ich denke er war mit seiner Ladung (Beförderung eines " ? Ansteckenden ? " Patienten) vertraut und ihm waren die Gefahren bekannt.
    Juristisch ist ihm als nichts anzulasten.

    Gruß igel14

  5. #5
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    Um etwas genauer zu sein: Es war eine Aeroflot-Maschine nach Moskau.

  6. #6
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    hmmm interessanter beitrag

    aber was ist mit den mrsa patienten die zu fuss in den aldi und zum bäcker gehen?
    die desinfektionsrichtlinie gilt nur für kh und rd, also haben die im flieger damit nichts zu tun
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
    Hallo,

    gestern wurde ein bettlägeriger, pflegebedürftiger Patient mit internistischem Polytrauma und MRSA-, sowie Pseudomonas-Infektion in den Atemwegen zu einem hiesigen deutschen Flughafen gebracht, wo der Patient mit einem Stretcher (auf 3 Sitzplätzen installierte Liege) auf einem Linienflug in seine Heimat geflogen wurde.

    Dort wurden weit über 180 Pasagiere einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Maschine wird danach nicht desinfiziert, wogegen das Krankenhauszimmer, der RTW volldesinifziert wurden.

    Darf das überhaupt sein?
    Gibt es gesetzliche Regelungen, was diese Art von Transport angeht?
    Quizfrage: Wo saß denn dieser Keim?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Das ist natürlich zudem auch noch eine sehr berechtigte Frage.

  9. #9
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    Ich lese da, daß die Atemwege besiedelt waren...

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Ich lese da, daß die Atemwege besiedelt waren...

    MfG

    Frank
    Ich auch, kann ja sein das der Patient noch irgendwo den Keim sitzen hatte, es der werte Schreiber aber nicht erwähnte....

    Wenn nur Atemwege -> FFP 1 Maske für Patient -> Schluß, aus, Nikolaus
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Wenn nur Atemwege -> FFP 1 Maske für Patient -> Schluß, aus, Nikolaus
    Aber dann drauf achten, daß es eine ohne Ausatemventil ist. Hab ich nämlich schon paarmal gesehen, daß man dem MRSA-Patient ne schöne Maske mit Ausatemventil aufgesetzt hat...

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