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Thema: Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

  1. #1
    FFW Pietling 2 Gast

    Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

    Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

    a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

    oder

    b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

    Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


    Gruß

  2. #2
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    Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
    Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann

    Gruß
    Steht wo ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    FFW Pietling 2 Gast
    In unseren Ausbildungsunterlagen vom heuer absolvieren Atemschutzlehrgang.

    Hab grad nochmal in der FwDv 7 nachgeschaut, dort ist von Menschenrettung nicht die Rede, lediglich von anderen Bedingungen, z.B. wenn die Rettung des PA-Trägers auch ohne PA möglich ist. Wundert mich jetzt total...

    Gruß0

  4. #4
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    Interressant dass das bei dir in den Ausbildungsunterlagen steht
    hab grad meine Ausbildungsunterlagen vom Lehrgang durchgesehen und nichts gefunden

    Wo in den Ausbilungsunterlagen steht denn das ca?

    Und mal abgesehen davon würde ich mal als verantwortlicher Gruppenführer sehr gut überlegen ob ich meine Leute zum Innenangriff schicke wenn der Sicherungstrupp nicht mindestens schon beim ausrüsten ist.

    Menschenrettung mag zwar eine andere Situation sein als blose Brandbekämpfung, aber deshalb darf ich den Eigenschutz nicht ausser acht lassen, weil wenn dem Trupp was passiert hat niemand was davon und zur not muss ich halt warten bis das nächse Fahrzeug eintrifft, in der Regel kommen ja eh mehrer Feuerwehren bei einem Brand.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  5. #5
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    Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
    Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann.
    Ist AFAIK Auslegungssache.. Soweit ich weiss, heißt das "Im Einzelfall..", oder so.. Fragt sich nur, ob eine Situation, die immer vorrausschaubar eintreten könnte (z.B. nur 2 PA's auf 1. Fahrzeug. ergo bei schneller Menschenrettung IMMER kein Sicherungstrupp) einen Einzelfall darstellt? (Organisationsverschulden, wenn was passiert?)

    Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.
    Ich denke mal, dass sowohl A als auch B, abhängig von der Situation, denkbar wären.. Wenn z.B. ein Sicherungstrupp reingeschickt wird, um einen anderen Atemschutztrupp zu retten, hat dieser Sicherheitstrupp ja normalerweise auch keinen Sicherheitstrupp.. Das wäre dann wahrscheinlich einer dieser unvorhersehbaren Einzelfälle..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Einen PA-Trupp ohne Sicherungstrupp in den IA zu schicken ist IMHO grob Fahrlässig
    und wenn das erste Fahrzeug nur 2 PA's hat dann muss ich eben warten bis das zweite Fahrzeug vor ORT ist, sollte ja IMO nicht so lange dauern

    Wobei ich mich grad Frage welches Fahrzeug ausser TLF mit Truppbesatzung oder DL nur zwei PA's haben, und ein Fahrzeug mit Truppbesatzung ist als ERSTANGREIFER meiner Meinung nach sowieso völlig ungeeignet.


    Zum Thema Sicherungstrupp im Einsatz und daher kein Sicherungstrupp vorhanden:

    Erstens sollten bei einem größeren Einsatz sowieso mehrere Sicherungstrupps vorhanden sein wenn möglich, und zweitens wenn ein Trupp verunfallt und ich den Sicherheitstrupp brauche muss ich eh schauen dass ich möglichst schnell weitere Trupps bekomme und dann löst sich das Problem auch wieder...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #7
    Eclipse Gast
    Gehe eigtl. nicht davon aus, dass man nen Trupp ohne Sicherung reinschickt, da für uns ja in erster Linie der Eigenschutz am wischtigsten ist.
    Denke aber auch, dass das immer bei der Entscheidung des Gruppenführers bzw. Einheitsführers liegt.
    Ist wahrscheinlich aber auch bedingt Situationsabhängig.

  8. #8
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Wobei ich mich grad Frage welches Fahrzeug ausser TLF mit Truppbesatzung oder DL nur zwei PA's haben, und ein Fahrzeug mit Truppbesatzung ist als ERSTANGREIFER meiner Meinung nach sowieso völlig ungeeignet.
    Und wie oft kommt es vor das in Gemeinden die ein LF10/6 haben nur 4 oder 5 Leute kommen.
    Nur weil 4 PAs drauf sind heißt das nicht das man diese 4 PAs auch besetzen kann, also is das ja ein Schmarrn ...
    Bei uns gibts zB so eine Gemeinde ...
    die Hauptwehr dieser Gemeinde hat nur ein LF 10/6 und am Tag unter der Woche bekommen die vielleicht 4 oder 5 Mann oft nur zusammen und dann müssen die einfach warten bis wir aus der Stadt kommen und wir fahren einfach erstmal 10 km. Umliegende Wehren haben nur ein TSA.

    Zum Thema .... zurück ....
    Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
    Richtig nirgends, denn die FwDV sind nur Empfehlungen und keine Gesetze und selbst wenn es ein Gesetz wäre, kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand über Gesetze hinwegsetzen.
    Ob es Sinnvoll ist sei mal dahingestellt ... Rein rechtlich ist das auf jedenfall kein Problem.
    Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
    Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
    Richtig nirgends, denn die FwDV sind nur Empfehlungen und keine Gesetze und selbst wenn es ein Gesetz wäre, kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand über Gesetze hinwegsetzen.
    Ist in den Bundesländern wieder mal unterschiedlich...

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ist in den Bundesländern wieder mal unterschiedlich...
    Was?
    Das die FwDV kein Gesetz ist?
    Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und wie oft kommt es vor das in Gemeinden die ein LF10/6 haben nur 4 oder 5 Leute kommen.
    Nur weil 4 PAs drauf sind heißt das nicht das man diese 4 PAs auch besetzen kann, also is das ja ein Schmarrn ...
    Die Frage war ja was ist wenn auf dem Erstangreifenden Fahrzeug nur 2 PA's und somit immer nur ein Trupp zur verfügung steht. Wenn ich zuwenig Personal habe kommt zwar im Endeffekt das selbe Ergebnis heraus, aber wenn ich grundätzlich nur zwei PA's habe besteht ja auch mit mehr Personal keine Möglichkeit den Sicherungstrupp zu stellen.


    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
    Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
    Ich glaub es wurde schon irgendwo geschrieben dass das ganze sehr Situationsabhängig ist, und ich kann ja hier nur meine persönliche Meinung wiedergeben wie ich handeln würde. Es gibt sicher auch Situationen wo ich den Trupp ohne Sicherungstrupp losschicken würde, aber dann muss die Situation schon sehr überschaubar sein, weil grundsätzlich geht für mich der Eigenschutz meiner Leute vor.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was?
    Das die FwDV kein Gesetz ist?
    Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.
    Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/norme...einf_apr07.pdf)

    vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?

  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/norme...einf_apr07.pdf)

    vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Man kann aber man muss nicht!!!
    Es hindert dich ja auch prinzipiell keiner wenn du keinen Sicherungstrupp bereitstellst, aber sollte etwas passieren hast du auch die volle Verantwortung dafür.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.

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