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Thema: Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ist in den Bundesländern wieder mal unterschiedlich...
    Was?
    Das die FwDV kein Gesetz ist?
    Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was?
    Das die FwDV kein Gesetz ist?
    Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.
    Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/norme...einf_apr07.pdf)

    vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/norme...einf_apr07.pdf)

    vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Man kann aber man muss nicht!!!
    Es hindert dich ja auch prinzipiell keiner wenn du keinen Sicherungstrupp bereitstellst, aber sollte etwas passieren hast du auch die volle Verantwortung dafür.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
    Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
    Dass das bisher nicht (?) vorgekommen ist, heißt erstmal gar nichts. Das ist meiner Meinung nach nur die Fortsetzung der beliebten Reihe "Feuerwehr - heilige Kuh".
    Das es schon zu Ermittlungen gegen Führungskräfte gekommen ist, ist wohl bekannt. Und irgendwann werden solche Fälle auch mal weiter gehen, da bin ich mir sicher. Durch die Modernisierung vieler Vorschriften, insbesondere im Bereich PSA, verbunden mit der konserativen Sichtweise vieler Führungspersonen, ist das nur noch eine Frage der Zeit.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
    ..
    Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Brandeinsatzes am 17. Dezember 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten der Tübinger Feuerwehr eingeleitet. Dies ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin ein normaler Vorgang.
    Ich denke, wenn in solch einem Fall grob gegen Richtlinien verstoßen wurden wäre, wär das spätestens zu dem Zeitpunkt rausgekommen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bei uns gibts zB so eine Gemeinde ...
    die Hauptwehr dieser Gemeinde hat nur ein LF 10/6 und am Tag unter der Woche bekommen die vielleicht 4 oder 5 Mann oft nur zusammen und dann müssen die einfach warten bis wir aus der Stadt kommen und wir fahren einfach erstmal 10 km. Umliegende Wehren haben nur ein TSA.
    Bei uns sind auch die TSA mit 4! Pa ausgestattet.. Zum Einsatzwehrt von TSA-Wehren (der an sich sicher nicht zu verachten ist, die können genauso einen Erstangriff machen wie andere Wehren..) ohne PA gabs ja auch schon viel Diskussion..

    Zum Thema .... zurück ....
    Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
    Nirgendwo.. Es steht auch nirgendwo verbindlich, dass du ein Atemschutzgerät aufsetzen musst..

    Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
    Ich würde als Gruppenführer aufgrund meiner (hoffentlich vorhandenen) Qualifikation und Erfahrung entscheiden (die vermutlich höher ist als die, der Mannschaft).. - Wenn ich nich reingehen würde, würd ich auch keinen anderen reinlassen.. (Zum Glück bin ich kein GF und muss mich mit sowas nicht auseinandersetzen..)

    Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
    Klar - aber dann auch so bald wie möglich einen Sicherheitstrupp bereitstellen... - Am besten sogar mit eigenem, angeschlossenen Rohr in Reserve.. (Gibt ja genügend Berichte, wo kein SiTr unmittelbar zur Verfügung stand.. Man führe sich z.B. mal den Kommentar zum Unfallbericht Tübingen zu Gemüte..)

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Die Frage war ja was ist wenn auf dem Erstangreifenden Fahrzeug nur 2 PA's und somit immer nur ein Trupp zur verfügung steht. Wenn ich zuwenig Personal habe kommt zwar im Endeffekt das selbe Ergebnis heraus, aber wenn ich grundätzlich nur zwei PA's habe besteht ja auch mit mehr Personal keine Möglichkeit den Sicherungstrupp zu stellen.
    Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?

    Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
    hallo :E

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
    Die Aschaffenburger Lösung ist schon sehr gewagt. Die FwDV7 sagt nicht umsonst: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen."
    Und dass "im Fahrzeug auf Anfahrt" und "einsatzbereit an Einsatzstelle" zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, sollte doch eigentlich jeder verstehen...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?
    Hab ich ja weiter oben bereits geschrieben dass der Trupp halt dann warten muss bis das nächste Fahrzeug eingetroffen ist und den Sicherungstrupp stellt.

    Ein Fahrzeug mit 2 PA kann ich imo für einen PKW Brand alleine einsetzen aber dann hat sichs auch schon
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  12. #12
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    Hallo,

    die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
    Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
    Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
    Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
    Viele Grüße

    Christian

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