Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/norme...einf_apr07.pdf)
vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?
Dass das bisher nicht (?) vorgekommen ist, heißt erstmal gar nichts. Das ist meiner Meinung nach nur die Fortsetzung der beliebten Reihe "Feuerwehr - heilige Kuh".
Das es schon zu Ermittlungen gegen Führungskräfte gekommen ist, ist wohl bekannt. Und irgendwann werden solche Fälle auch mal weiter gehen, da bin ich mir sicher. Durch die Modernisierung vieler Vorschriften, insbesondere im Bereich PSA, verbunden mit der konserativen Sichtweise vieler Führungspersonen, ist das nur noch eine Frage der Zeit.
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Ich denke, wenn in solch einem Fall grob gegen Richtlinien verstoßen wurden wäre, wär das spätestens zu dem Zeitpunkt rausgekommen..Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Brandeinsatzes am 17. Dezember 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten der Tübinger Feuerwehr eingeleitet. Dies ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin ein normaler Vorgang.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Bei uns sind auch die TSA mit 4! Pa ausgestattet.. Zum Einsatzwehrt von TSA-Wehren (der an sich sicher nicht zu verachten ist, die können genauso einen Erstangriff machen wie andere Wehren..) ohne PA gabs ja auch schon viel Diskussion..
Nirgendwo.. Es steht auch nirgendwo verbindlich, dass du ein Atemschutzgerät aufsetzen musst..Zum Thema .... zurück ....
Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
Ich würde als Gruppenführer aufgrund meiner (hoffentlich vorhandenen) Qualifikation und Erfahrung entscheiden (die vermutlich höher ist als die, der Mannschaft).. - Wenn ich nich reingehen würde, würd ich auch keinen anderen reinlassen.. (Zum Glück bin ich kein GF und muss mich mit sowas nicht auseinandersetzen..)Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
Klar - aber dann auch so bald wie möglich einen Sicherheitstrupp bereitstellen... - Am besten sogar mit eigenem, angeschlossenen Rohr in Reserve.. (Gibt ja genügend Berichte, wo kein SiTr unmittelbar zur Verfügung stand.. Man führe sich z.B. mal den Kommentar zum Unfallbericht Tübingen zu Gemüte..)Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?
Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Die Aschaffenburger Lösung ist schon sehr gewagt. Die FwDV7 sagt nicht umsonst: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen."
Und dass "im Fahrzeug auf Anfahrt" und "einsatzbereit an Einsatzstelle" zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, sollte doch eigentlich jeder verstehen...
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Hallo,
die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
Viele Grüße
Christian
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