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Thema: Leitstelle

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  1. #1
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    Sicherlich werden mich die Disponenten, die sich an diesem Beitrag beteiligt haben, am liebsten steinigen.

    Aber ich sehe es so:

    Das Absetzen fingierter Notrufe ist ein Straftatbestand. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig, die sich zur Aufklärung der Polizei bedient.

    Also ist es nicht die Aufagabe eines Disponenten (und das kann es auch nicht sein), solche Anrufe nachzuverfolgen.

    Die Daten, die in der Leitstelle ankommen dürfen nur den Strafverfolgungsbehörden dienen, nicht dem Leitstellenpersonal selber.

    Sind sie unzureichend, muss der Gesetzgeber , in diesem Falle der Bundesgesetzgeber, die Möglichkeiten der Strafverfolgung auf der Ebene des Telekommunikationsrechts schaffen. Bespeilsweise dadurch, dass die Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, Sorge dafür zu trage, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer über ihre Netze Notrufe absetzt.

    Insofern wäre der richtige Weg für die Verantwortlichen in der Leitstelle oder für die Träger der Leitstellen (Landkreise), entsprechende Bedenken gegenüber dem Gesetzgeber zu äußern, am besten über die Landesregierungen (Innenminister).

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es äußerst ärgerlich, unbefriedigend und nervenaufreibend ist, andauernd auf falsche Notrufe reagieren zu müssen, aber dennoch kann die Kompetenz zur Verfolgung solcher Anrufe nicht bei den Leitstellen selber liegen.

    Ob eine Rufnummer in der Leitstelle also angezeigt wird oder nicht, ist in meinen Augen nur im Bezug auf dieses Thema völlig gleichgültig. Es kann auch andere Lösungen geben.
    Geändert von kafu (09.06.2002 um 17:41 Uhr)

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