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Thema: Rettungsdienst Fortbildungsstunden

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  1. #1
    jesko_hi Gast

    Rettungsdienst Fortbildungsstunden

    Hallo,

    Ich habe folgende Frage an das Forum.

    Meine Frau besitzt einen Rettungshelfer und war bis Januar in einer hilfsorganisation tätig. Dann ist Sie Schwanger geworden und wurde deshalb von der Hilfsorganisation für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen aufgrund von dem Infektionsschutzgesetz.

    Jetzt muss meine Frau natürlich die 30 Fortbildungsstunden nachweisen ende des Jahren. Sie kann das aber nicht, da Sie ja wie oben genannt für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen war.

    Gibt es da eine andere Möglichkeit die jetzt nicht mit Blockfortbildungsstunden für 500 euro zusammen hängen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von jesko_hi
    und wurde deshalb von der Hilfsorganisation für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen aufgrund von dem Infektionsschutzgesetz.
    Ähm, "Ausgeschlossen" kann sie deswegen eigentlich nicht werden... Sie darf in der Zeit halt kein Fahrzeug besetzen... (und sollte sich, falls ihr das durchführt, auch von Sanitätsdiensten "fern halten")...

    Aber gerade jetzt, hat sie doch eigentlich die Zeit um die Fortbildungen zu machen ;)

    Einfach mal mit eurem El-Cheffe in der HiOrg reden, der organisiert das dann mit sicherheit für euch...

    (Alternativ könnten diese Fortbildungsstunden für 2007 auch 2008 absolviert werden...)

    Desweiteren: Wann hat sie den RH denn gemacht? Falls der Abschluss noch dieses Jahr war, dann braucht sie eh nur die Stunden ab 2008...
    (Sollte dann natürlich zusehen, dass sie bis zum RS fertig macht :) )

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Ich wüsste nicht, was dagegenspricht, wenn Deine Frau zu Fortbildungsveranstaltungen auf der Wache, in Schulen, in Krankenhäusern geht.
    Sie darf nicht im RD oder KatS oder SanD eingestezt werden, aber ein betreten der Wache oder des heweiligen Veranstaltungsortes kann man Ihr eigentlich aufgrund der Schwangerschaft nicht untersagen.

  4. #4
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    Naja und zumindest in Hessen braucht man als Rettungshelfer noch keine zwingenden Fortbildungsstunden. Die Pflicht dazu besteht erst ab dem Rettungssanitäter, soweit es der Kreis bzw. die Organisation nicht anders vorgibt.

  5. #5
    jesko_hi Gast
    Unser Einsatzleiter organisiert keine Fortbildungsstunden für uns. Ist unser Problem sagt er.

    Wie kann Sie den die Fortbildungsstunden für 2007, 2008 machen?

  6. #6
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    Naja das ist ja ne Einstellung. Zumindest bekommt er bestimmt von externen Veranstaltungen informationen. Die sollte er doch mal öffentlich puplik machen.

    Also Sie hat ein soll in 2007 von 30 Stunden.
    2008 besteht auch ein soll von 30 Stunden.
    Werden 2007 keine Stunden geleistet, wird das soll ins nächste Jahr mitgenommen.
    Sprich 2008 dann 60 Stunden soll.
    Werden 2008 nur 10 oder gar keine Stunden gemacht, wird so gehandhabt, als wenn die Fortbildungsstunden nicht erfüllt sind.
    Ich vermute, es darf kein Fahrzeug mehr besetzt werden.

  7. #7
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    Im Moment ist sie eh Krankgeschrieben und darf keine Rettung / San Dienst machen.

    Dann ist es doch scheiß egal ob sie eine Fortbildung hat oder nicht

    Und wenn sie dann wieder fit ist besucht Sie den nächsten Termin und ist wieder
    combat ready

    und die Fortbildung für 07 hat Sie einfach nicht . Fertig .

    Die "Übernahme" der Fortbildungstunden ist übrigens nicht zulässig vgl. diverse Rettungsdienstgesetze
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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