Nein das ist falsch hat er für 1 Jahr seinen Wohnsitz in der CZ und macht dort den Schein bekommt er ihn dort auch und darf dort auch fahren nur in Deutschland nicht solang er eine Spere hat.Zitat von CarstenDO
Nein das ist falsch hat er für 1 Jahr seinen Wohnsitz in der CZ und macht dort den Schein bekommt er ihn dort auch und darf dort auch fahren nur in Deutschland nicht solang er eine Spere hat.Zitat von CarstenDO
Fast richtig. Der Ausländische Führerschein muss in Deutschland "umgetragen" werden. D.h. mit dem Lappen zum Strassenverkehrsamt, Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis unter Vorlage der Ausländischen -->keine Pflichtstunden/Prüfung mehr.
Da aber im KBA vermerkt ist, dass der Kollege seinen FS in Deutschland abgeben musste, wird der Schwindel schnell auffliegen (Datenabgleich/"Gläserner Bürger", was dachtet ihr warum die neue Plastikkarte erfunden wurde?)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Moinsen!
Schaut doch einfach mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php
Es ist so gar einigemaßen bürgerfreundlich (be-) geschrieben!
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