Hat dein Kollege in Deutschland noch Führerscheinspere? Wenn ja dann darf er hier in Deutschland nicht mit einen Ausländischen Führerschein Fahren.
Hat er in Deutschland keine Speere mehr darf er damit auch hier Fahren.
Hat dein Kollege in Deutschland noch Führerscheinspere? Wenn ja dann darf er hier in Deutschland nicht mit einen Ausländischen Führerschein Fahren.
Hat er in Deutschland keine Speere mehr darf er damit auch hier Fahren.
***********
Quelle: ADAC.de
Mit der Veröffentlichung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Amtsblatt treten 2007 weitreichende Änderungen des nationalen Fahrerlaubnisrechts in Kraft. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, wegen der es bislang möglich war, trotz Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben und damit straffrei am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Durch eine gesetzliche Ausnahme vom bislang uneingeschränkten Anerkennungsgebot verlieren ausländische Führerscheine zukünftig automatisch im Heimatland ihre Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. In diesem Fall ist es anderen Mitgliedstaaten zudem untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
***********
Kurz: wenn er in Deutschland seinen Lappen verloren hat kriegt er ihn auch nur hier wieder zurück!
Nein das ist falsch hat er für 1 Jahr seinen Wohnsitz in der CZ und macht dort den Schein bekommt er ihn dort auch und darf dort auch fahren nur in Deutschland nicht solang er eine Spere hat.Zitat von CarstenDO
Fast richtig. Der Ausländische Führerschein muss in Deutschland "umgetragen" werden. D.h. mit dem Lappen zum Strassenverkehrsamt, Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis unter Vorlage der Ausländischen -->keine Pflichtstunden/Prüfung mehr.
Da aber im KBA vermerkt ist, dass der Kollege seinen FS in Deutschland abgeben musste, wird der Schwindel schnell auffliegen (Datenabgleich/"Gläserner Bürger", was dachtet ihr warum die neue Plastikkarte erfunden wurde?)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Moinsen!
Schaut doch einfach mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php
Es ist so gar einigemaßen bürgerfreundlich (be-) geschrieben!
Das sowieso
Aber ich dachte dass es auch ohne Sperre mit einem ausländischen Führerschein nicht mehr erlaubt ist wenn man in Deutschland MPU machen müsste um wieder zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
@hias:
Du hast Recht. Ich habs kurz vor Dir gepostet
was ist wenn der erstführerschein als deutscher in der cz gemacht wurde?`
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Dann ist alles gut, die Regel oben gilt ja nur wenn hier (=Deutschland) schon eine Sperre bestand ;-) Die Ungültigkeit ist ja auch auf das Heimatland begrenzt. Der dürfte also mit CZ Schein überall fahren - nur nicht in Deutschland wo die Sperre existiert(e)!Zitat von akkonsaarland
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)