Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    846

    Jugendschutzgesetz (Rauchen)

    Hallo,

    brauche mal eure Hilfe.

    Ab dem 01.09.2007 gilt ja für unter 18 jährige das diese nicht mehr in der öffentlichkeit rauche dürfen.

    Gehört der Raucherraum in der Firma zum Privaten Bereich oder gehört er dem öffentlichen an????

    Wie sieht es mit Veranstaltungen bei HiOrgs aus z.B. Dienstabende, Gruppenstunden, usw. nicht in der öffentlichkeit sondern in der Unterkunft????


    Ich danke für eure Antworten!

    Mfg
    Chris

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    846
    Zitat Zitat von abc-truppe
    Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!
    Gut dann muss man Unterkunft und Unterkunft trennen, da z.B. das DRK und andere HiOrgs eigene Unterkünfte, nicht durch die öffentliche "Hand" finanziert wurde wie es bei der FW der Fall ist.

    Wie sieht es jetzt in Betrieben aus?

  4. #4
    FiRe-1987 Gast
    eigentlich darf man im gerätehaus eh nich rauchen, da es ein öffentliches gebäude is... im pausenraum würd ich ma einfach sagen, dass es privat ist, oder nich??? aber bei der feuerwehr darf man es (eigentlich) nich, aber wer will das nachprüfen???

  5. #5
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Das ist absout richtig, nachprüfen kann man es nur nach Beschwerde / Beweise (Fotos) / Zeugenaussagen!
    Aber dazu sollte es nicht kommen, wenn man seine Kameraden respektiert und eben nicht raucht!

    Wir haben es ganz einfach gelöst (bisher, ka wies mit der neuen Regelung laufen soll).
    Der Aufenthaltsraum ist rauchfrei, daran halten sich auch alle. Eine Ausnahme gab es, er rauchte dort, als niemand da war, aber es stank trotzdem wenn man reinkam. Der wurde aber mittlerweile zur Vernunft gebracht.
    Ansonsten kann man eben rausgehen oder, bei schlechtem Wetter, auch nen anderen Raum nutzen, da gehen eben nur die Raucher kurz hin und kehren dann wieder in den Aufenthaltsraum zurück.
    Unser ZF hat, als diese Regelung vorgeschlagen wurde, alle Raucher einzeln ganz privat nach ihrer ehrlichen Meinung gefragt und tatsächlich waren alle für diese Regelung. Nun ists für Nichtraucher viel angenehmer, der Raum stinkt nicht mehr nach alten Zigaretten und die Raucher habens für ihre obligatorischen 5 Minuten auch bequem!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #6
    Registriert seit
    01.09.2004
    Beiträge
    343
    Hallo.

    Du vermischt hier zwei neue Regelungen.

    Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen mit dem Verkaufsverbot von Tabak an unter 18-jährige.

    Unter 18 überhaupt kein Rauch, egal ob öffentlich oder nicht.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  7. #7
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Mag sein, aber die Quintessenz ist, dass es bei uns weiterhin so bleiben wird und wer unter 18 unbedingt rauchen will, soll das tun, ich denke, wir werden hier keine Maßregeln treffen.

    Alles in allem wird es wohl bei HiOrgs so bleiben: Mag es verboten sein oder nicht, scheren tut es keinen ;)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hallo Leute!

    Nicht zwangsläufig muss ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude sein, nur weil die Kommune es finanziert. Denn es unausschlaggebend woher das Geld zur Finanzierung kommt.

    In der Regel haben zu einem Feuerwehrhaus nur Feuerwehrmitglieder Zugang und die nicht breite Bevölkerung. Ausnahmen gibt es natürlich. In einigen Gebietskörperschaften wird das Feuerwehrhaus auch als Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches verwendet, dann sieht das natürlich anders aus.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    Registriert seit
    27.12.2006
    Beiträge
    27

    Komplettes Rauchverbot

    Hallo
    unser Wachleite und Vorstand haben das neue Gesetz zum 01.09.2007 das Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr rauchen dürfen ganz einfach geregelt. Bei uns ist Absofort das Rauchen im gesamten Feuerwehrhaus sowie in den Einsatzfahrzeugen Verboten.
    Ich als nichtraucher finde diese Regelung gut. Und somit können Jugendliche unter 18 Jahren zu mindest im bereich Feuerwehr nicht mehr rauchen.

    Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden

    Wie wird das neue gesetz in anderen Feuerwehren so gehandhabt??
    Was macht Ihr zum schutz vor nichtrauchern??

    Marcus

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Zitat Zitat von marcusffmm
    Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden
    Ist das Rauchen in Fahrzeughallen nicht schon länger verboten???
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  11. #11
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von marcusffmm
    Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden
    Marcus
    und: habt ihr keine aschenbecher???

    auch wenns evtl verboten is, wir haben trotzdem große aschenbecher in der fahrzeughalle stehn, da liegt im seltensten fall ne kippe aufm boden

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •