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Thema: Relaistation aufbauen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Genehmigung ist kein Problem, LS gibt ihr ok dazu.
    Klar. Frau Hilton durfte ja auch ohne Führerschein fahren. Schließlich hat ja ihr Berater das genehmigt. Aber halt, wenn's schief geht dann müsstest Du ja Deine Leitstelle entlassen ...

    Die Aufsicht liegt beim StMI und dem hast DU es auch zu melden. Es ist nicht Aufgabe der Leitstelle das zu melden und schon gar nicht kann Sie Dir eine Genehmigung aussprechen. Das ist in By nichts anders wie in BaWü. Gilt also auch für Dich.

    Erklär mir bitte, wo rein technisch der Unterschied ist zwischen:
    Ich errichte eine Relaiststelle fest für Dauerbetrieb
    und
    Ich stör nur mal für ein paar Stunden die Nachbarfunkkreise, weil es ist ja nur ne Übung, die werden damit dann schon klar kommen.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von tm112
    Klar. Frau Hilton durfte ja auch ohne Führerschein fahren.

    Die Aufsicht liegt beim StMI und dem hast DU es auch zu melden. Es ist nicht Aufgabe der Leitstelle das zu melden und schon gar nicht kann Sie Dir eine Genehmigung aussprechen.
    Moment, bevor wir über Bergwacht mit Schuhen und Strümpfen herfallen

    evtl hat die LS ja mit dem STMI schon Kontakt aufgenommen.

    Falls nein wäre das IMO der sinnvollste Weg:

    Mit und über eure LST das ganze im Ministerium zu klären ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Und vor allem lange bevor es zum Einsatz kommt.
    Hier werden sie repariert
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  4. #4
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    In NRW z.B. gibt es Sonderkanäle für Grosslagen, die für Relaisbetrieb genehmigt sind und die man sich offiziell bei den polizeitechnischen Diensten (die haben die Verwaltung im Namen des Innenministeriums übertragen bekommen) für einen bestimmten festen Zeitraum ausleihen kann, auch für Übungszwecke. Damit bekommt man eine schriftliche Genehmingung und ist somit auf der sicheren Seite.

  5. #5
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    Hab dem STMI mal ne Mehl geschrieben

    evtl kommt ja was rum ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Zitat Zitat von 031
    In NRW z.B. gibt es Sonderkanäle für Grosslagen, die für Relaisbetrieb genehmigt sind und die man sich offiziell bei den polizeitechnischen Diensten (die haben die Verwaltung im Namen des Innenministeriums übertragen bekommen) für einen bestimmten festen Zeitraum ausleihen kann, auch für Übungszwecke. Damit bekommt man eine schriftliche Genehmingung und ist somit auf der sicheren Seite.
    Das es diese Kanäle gibt, ist richtig. Nur das diese auch für Übungen zur Verfügung stehen ist falsch!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Anton
    Das es diese Kanäle gibt, ist richtig. Nur das diese auch für Übungen zur Verfügung stehen ist falsch!

    Warum denn nicht ?

    Wie kann ich denn im Einsatz was verwenden das ich nie testen konnte?

    Sicherlich kann man die auch nach Anmeldung für Übungen nutzen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Warum denn nicht ?

    Wie kann ich denn im Einsatz was verwenden das ich nie testen konnte?

    Sicherlich kann man die auch nach Anmeldung für Übungen nutzen ...
    Warum weiß ich nicht, ich weiß nur, dass wir es selbst für einen Funklehrgang versucht haben durch zu boxen und es nicht erlaubt bekommen haben mit dem Hinweis, das diese Kanäle nur für den Schadensfall vorgesehen sind.

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