Quietschphone hat es bereits gesagt.
Diese Regelung gilt z.B. in HE:

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Hinweise für Beschaffung und Betrieb von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk

Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig.
Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
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Und das ist auch gut so, damit hier nicht jeder auf den BOS Frequenzen tun und lassen kann, was er möchte.
e.