@Ralf:
Die KFZ-Richtlinie wurde erst zum 01.10.2002 verschärft und in 2005 massiv entschärft. Du brauchst Dir also für Fahrzeuge mit EZ vor Oktober '02 gar keine Sorgen machen. Ab 2005 gilt das Schreiben des LFV bzw. das dort zitierte des PTI Münster. Du hast regelmäßig Schwiergkeiten bei Bescheinigungen für Ascom / Teletron FuG - es gibt keinen Rechtsnachfolger, der was ausstellen könnte. Rein formal kannst Du als Nichthersteller nur jedes Gerät _einzeln_ prüfen lassen - und das lohnt in der Regel gar nicht, ist aber nach der aktuellen Rechtslage auch hinfällig.
@Actros:
Ich weiß immer noch nicht welches Bundesland und welcher Aufbauhersteller.
@Zwunschel:
Ich hab schon öfter gehört, dass die Thüringer ihr eigenes Süppchen kochen. Teledux sind davon aber definitiv nicht betroffen. EADS hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus gegeben, die zurück gilt bis zum allerersten vom Band gerollten Gerät. Du meinst vermutlich Teletron. Aber da liegt Eure Stelle zur Landesabnahme immer noch falsch. Siehe weiter oben. Stellt Euch einfach auf Eure Hinterfüße.
@MaxTrac:
Schöner Link. Nur die Behauptung dort, dass die CE-Kennzeichnung (=Herstellerkonformitätserklärung) aufgrund er e-Zertifizierung entfallen könnte, ist blanker Schwachsinn. Kein Funkgerät darf innerhalb der EU überhaupt in Verkehr gebracht werden, wenn es keine CE-Kennzeichnung besitzt. So ist die CE-Kennzeichnung vielmehr Voraussetzung um eine e-Zertifizierung anstreben zu können. De facto gibt es auch kein einziges Funkgerät, das nur eine e-Zertifizierung durchlaufen hat aber kein CE-Kennzeichen trägt.