Das ist hinfällig. Es gibt hier schon einige Themen über die e-Kennzeichnung.
Siehe auch:
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...zeichnung.html
Das ist hinfällig. Es gibt hier schon einige Themen über die e-Kennzeichnung.
Siehe auch:
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...zeichnung.html
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Hallo,
bei der Nachbarwehr hatte sich der Aufbauhersteller geweigert, in ein neues LF 16 ein altes FuG 8 einzubauen mit dem Hinweis auf eine fehlende EMV-Bescheinigung. Hätten die darauf bestanden, würde man sämtliche Garantie ablehnen. Man befürchtete einflüsse auf die Fahrzeugelektronik.
Gruß
Welcher Aufbauhersteller?
In welchem Bundesland sollte das Fahrzeug in Dienst gestellt werden?
Und wann war das ganze?
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Bei uns liegt folgendes vor:
Das Funkgerät (Bosch FuG 8b) wurde 1991 neu in ein Fahrzeug eingebaut und sollte dann, wenn möglich, nächstes Jahr in ein neues Fahrzeug eingebaut werden.
Wenn ich das Richtig verstanden habe, ist das jetzt wieder zulässig, oder ?
(wenn der Aufbauhersteller mitspielen sollte....)
Gruß
Torsten
Du kannst lesen und hast meine Frage verstanden?
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@ tm112
Hallo,
es ging um ein Iveco-Fahrzeug für Schleswig-Holstein vor 6-7 Jahren.
Das Funkgerät war damals aber schon ca. 20 Jahre alt (und tut heute Dienst in unserem gebr. beschafften MTW).
Übrigens bekommt man bei nicht zu alten Fug die EMV-Bescheinigung unter Angabe der Serien-Nr. manchmal nachträglich vom Hersteller.
Gruß
Hallo, jetzt muss ich auch mal nachfragen.
Wie sieht es in Thüringen mit älteren Geräten aus? Laut unserm KBI darf ein Teledux 9 nicht mehr eingebaut werden. Obwohl laut EMVG der § 14 zur Übergangsbestimmung greifen müsste. http://bundesrecht.juris.de/emvg_199...288200998.html
MfG
Zwunschel
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