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Thema: Zulassung von Funkgeräten im Fahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zulassung von Funkgeräten im Fahrzeug

    Hallo zusammen!

    Woran erkenne ich denn, ob ein 4m Funkgerät die Zulassung hat, in Neufahrzeuge einzubauen?

    Es gibt da doch irgendeine Vorschrift, wo nur noch Geräte mit einem Bestimmten Prüfzeichen oder ähnlichem Verbaut werden dürfen, um Störungen in der Fahrzeugelektronik zu vermeiden.

    Danke schonmal!

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  2. #2
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    Das ist hinfällig. Es gibt hier schon einige Themen über die e-Kennzeichnung.

    Siehe auch:
    http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...zeichnung.html
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  3. #3
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    110
    Hallo,

    bei der Nachbarwehr hatte sich der Aufbauhersteller geweigert, in ein neues LF 16 ein altes FuG 8 einzubauen mit dem Hinweis auf eine fehlende EMV-Bescheinigung. Hätten die darauf bestanden, würde man sämtliche Garantie ablehnen. Man befürchtete einflüsse auf die Fahrzeugelektronik.

    Gruß

  4. #4
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    Welcher Aufbauhersteller?

    In welchem Bundesland sollte das Fahrzeug in Dienst gestellt werden?

    Und wann war das ganze?
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  5. #5
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    Bei uns liegt folgendes vor:

    Das Funkgerät (Bosch FuG 8b) wurde 1991 neu in ein Fahrzeug eingebaut und sollte dann, wenn möglich, nächstes Jahr in ein neues Fahrzeug eingebaut werden.
    Wenn ich das Richtig verstanden habe, ist das jetzt wieder zulässig, oder ?
    (wenn der Aufbauhersteller mitspielen sollte....)

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

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    Dann klingelte mein Wecker....

  6. #6
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    Du kannst lesen und hast meine Frage verstanden?
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

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