
Zitat von
Shalomer
...Das mit den 2 jahren ist nicht immer richtig. PC zb. haben nur noch 1 jahr ...
ALLE Verkäufe haben schon seit längerem 2 Jahre Garantie (§438 BGB)! Einige Verkäufer versuchen dieses zwar in ihren AGB auszuschließen, diese Klausel ist aber ungültig!
-->Ausnahme: Öffentliche Versteigerung einer Pfandsache
Beachte:
- E-Bay ist KEINE öffentliche Versteigerung
- E-Bay darf keine Pfandsachen verkaufen
- E-Bay ist KEINE Versteigerung sondern ein normaler Kaufvertrag
- e-Bay ist nur Vermittlungsplattform für Kaufverträge
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator