Unter einer AAO habe ich folgendes verstanden:
"Eine Alarm- und Ausrückeordnung besteht aus Alarmstichworten, Alarmstufen und den daraus folgenden Alarmreaktionen.

Das Alarmstichwort besteht aus einem kurzen, prägnaten Wort, das die Art des Alarmes definiert. Die Alarmstufe, beschreibt das Ausmaß bzw. die Größe eines Alarmes in Form einer Ziffer oder durch Wörter wie „klein“, „mittel“ oder „groß“." http://de.wikipedia.org/wiki/Alarm-_...3%BCckeordnung

Komme nicht aus Bayern, habe aber die oben genannten Dokumente als Vorlage genommen.
Wenn ich das richtig verstehe, gab es in Bayern die Alarmstufen 1 bis x, jetzt unterscheiden sie es unter B1 bis Bx, bsp. B3 + Person.

Somit haben sie also das Alarmstichwort (im Dokument heißt es Einsatzstichwort) mit der Alarmstufe kombiniert.

Bin jetzt ein bißchen verwirrt, weil ich folgendes Dokument gefunden habe. Dort reden sie wieder über die Alarmstufen 1 bis x:
http://www.regierung.oberbayern.baye...chung_1pdf.pdf

Mein Ziel ist es, einen generischen Maßnahmenkatalog zu erstellen, da jedes Land, Stadt, LK, Komune dies anders handhabt, trotzdem sollen alle diesen Maßnahmenkatalog benutzen.