...stehts geschrieben

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

§ 10

...(6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

Gruß

Flo