Zitat Zitat von wodoe
Allein der Betrieb eines Orginalen MKSi ab Werk Swissphone fällt lt. diesem Schreiben unter den Tatbestand eines (wörtlich) "Vergehen gegen das Fernmeldeanlagengesetz" - da dieser Betrieb für die BOS untersagt ist.

Soso ... interessant. *schmunzel*

Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2491)
§1 bis 27

aufgehoben
§ 28 Außerkrafttreten

Die §§ 1, 2, 7, 8 und 19 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft. § 12 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.