Zitat von wodoe
Jetzt bin ich aber sprachlos ... Wo soll denn bitte stehen das das umbasteln eines FMEs strafbar ist???
Zitat von wodoe
Jetzt bin ich aber sprachlos ... Wo soll denn bitte stehen das das umbasteln eines FMEs strafbar ist???
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
ohhh...... Alex22
denken......umbasteln ok.......aber derjenige wird ihn ja auch betreiben und da hast du den kritischen Punkt......Behilfe usw.
aber Besserwisser gibt es überall - ich weiss und glaube nur was ich schwarz auf weiss habe.......und das habe ich.
Allein der Betrieb eines Orginalen MKSi ab Werk Swissphone fällt lt. diesem Schreiben unter den Tatbestand eines (wörtlich) "Vergehen gegen das Fernmeldeanlagengesetz" - da dieser Betrieb für die BOS untersagt ist.
Aber ich wiederhole das gerne noch 10 mal - bei Bedarf
...hab so manchmal das Gefühl, dass es manche nicht verstehen können/wollen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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@ Pille112...
hab so manchmal das Gefühl, dass es manche nicht verstehen können/wollen
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glaube mir.....da gibt es beide Sorten - wobei die nicht verstehen können, ja nichts dafür können - schlimmer sind die mit dem nicht verstehen wollen
das erlebe ich jede Woche bestimmt 3-4- mal im Geschäft so mit den Worten z.B.
Mach doch bitte Mithören drauf - aber mein Komand. darf nichts davon wissen......pfffffffff
oder könntet Ihr unsere Fug 11b Gp 900 umprogrammieren so daß die 5 Watt machen.....hat unsere Nachbarwehr auch und da gehen die Viiiiiiieeelllll besser.
Zitat von wodoe
Soso ... interessant. *schmunzel*
Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2491)
§1 bis 27
aufgehoben
§ 28 Außerkrafttreten
Die §§ 1, 2, 7, 8 und 19 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft. § 12 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
das ist mir völlig schnuppe....
Mich interessiert was ich vom Innenministerium - von der Regierung des Bezirks und vom LRA als nachgeordnete Genehmigunsbehörde mitgeteilt bekomme . Und das halte ich bei Bedarf den Oberschlauen die hier ankommen und irgendwelche Gesetzeslücken suchen unter die Nase.
......und nebenbei .....warum wohl hat der MKSI keine BOS Zulassung bekommen ?????
Warum muß hier jeder mit Paragraphen rumreiten??
Und nur zur Info.. du hast damit angefangen, nicht ich und bloß weil ich dir jetzt gezeigt hab das die Grundlage auf du dich berufen hast gar nicht mehr existiert brauchst nicht eingeschnappt sein.
Außerdem gehts hier nicht darum aus einem xlsi einen mksi zu machen sondern nur das Frequenzband zu verschieben.
Sorry, ich denke ehern das was du sagst gar nicht so einfach machbar ist und du dich nur rausreden willst.
Denn wie schon geschrieben, was hätte denn Swion davon 4 unterschiedliche Frequenzmodelle rauszubringen wenns einfach per Software oder FW zu verschieben ginge? Ich bleib bei meiner früheren Aussage das es an der Bandbreite des PLLs liegt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
hier kein unheil stiften...
wollte nur wissen, ob es geht das band von 413 bis 469 zu ändern, sodass wenn ich ne rtw-schicht habe, den melder einfach auf anderen kanal stelle, und wenn dann keine schicht, dann eben für ffkanal da bin..
MfG
Ich bleib bei meiner früheren Aussage das es an der Bandbreite des PLLs liegt."
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blanker Quatsch........warum laufen dann hier in der Umgebung Geräte auf denen z.B. der Kanal 457 und 467 läuft -
und nochmal .......so schwer zu verstehen ist das doch nicht.....
Es geht problemlos die Mittenfrequenz zu verschieben ohne Tausch von PLL oder so ein Zeugs.
Ich eingeschnappt??......quatsch - höchst amüsiert - Kein Staatsekrätät oder Abt.Leiter der Fachbehörde wird sich den Schuh anziehen und unwahre Infos schriftlich unters Volk zu bringen - und das ist das einzige was interessiert - zudem da auch noch evtl. Sanktionen angedroht werden. Gesetze sind halt eine Auslegungssache. Man beachte auch TKG § 148 . Beihilfe usw.---musste ich mir schon anhören.
und es geht hier - wie man ja liest - um einen Mehrkanal FME -siehe letzter Beitrag
Geändert von wodoe (15.07.2007 um 16:03 Uhr)
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