Hallo,
in diesem Bezug habe mich mal was gehört von "Personen des öffentlichen Leben" das soll sowas sein, wie wenn man ein Bild hat worauf z.B. der Bürgermeister zu sehen ist, darf dieses auch ohne seine Zustimmung veröffentliocht werden (Vorrausgestezt man verletzt damit nicht sein persönlichkeitsrecht.... z.B. splitternakt oder in sontiger weise....) Er kann sich dagegen auch nicht bzw. nur sehr schwer wehren.
In gleicher Weise kann man dies auch auf Feuerwehrleute beziehen, da diese ja auch Personen des öffentlichen Leben sind.
Ich habe dies bei einem Vortrag über Rechtsschwierigkeiten im Internet gehört.
Ich versuch nochmal die genaue Quelle dafür zu finden.
In dieser Sache gabs auch mal nen Video im Netz wo ein Busunternehmer (glaube noch zu wissen) handgreiflich wurde da er gefilmmt wurde weil sein Bus in der Graben gefahren war, oder so ähnlich.
Soviel zu den Bildern.
Beim Thema Persönliche Daten wäre ich sehr vorsichtig wie es da geregelt ist weiß ich nicht aber das könnte schon Probleme geben wenn einer nicht will das plötzlich Telefon und Adresse .... online sind
Gruß Maddin