Zitat Zitat von DG3YCS
Hallo,


Das Zeug ist übrigends IMMER NOCH Zugelassen und käuflich ganz legal zu erwerben!

Für den Heimgärtner allerdings nur in Kleinstmengen, für größere Mengen braucht man dann doch einen Sachkundenachweis!

Die Wirkungsweise entspricht der des seit 2002 verbotenen E605...
Allerdings ist die toxidität weit geringer:
LD50 für
BI58: ca.750mg pro KG
E605 : 5-10mg pro kg Körpergewicht!
Ausserdem ist E605 noch karzinogen!

Gruß
In vielen Gärten schlummern sicherlich noch"Restbestände"davon. Das eingesetzte
Kornkäfer-Granulat ist die erhöhte Dosis (Industrie/Landwirtschaft d.ehem.DDR) vom BI58 der Gruppe: "ORGANOPHOSPHOR-PESTIZID".

Für die Normalverbraucher
in DDR-Zeiten gab es davon kleine braune Flaschen.(orangefarbenes Etikett mit Totenkopf aufgedruckt)

Aus diesem Schädlingsbekämpfungsmittel entsteht in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit Phosphorwasserstoff.
Dieses Gas ist schon in geringen Konzentrationen für den Organismus sehr giftig!Geruch ist ähnlich wie Knoblauch.
Das Atem-/Nervengift wirkt je nach Dosis zw.60-70 Std.mit auftretender Atemlähmung bzw.Lungenödem.

bleibt jetzt noch die Frage ob die anliegenden Wohnungen wieder
genutzt werden können. Keine leichte Aufgabe für die Einsatzkräfte vor Ort.