Hallo,

Zitat Zitat von Steiger
...Dabei handelte es sich um einhochgiftiges Schädlingsbekämpfungsmittel* aus DDR-Zeiten...
(* Bi 58 = Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Chemischen Kombinat Bitterfeld / DDR )
Das Zeug ist übrigends IMMER NOCH Zugelassen und käuflich ganz legal zu erwerben!

Für den Heimgärtner allerdings nur in Kleinstmengen, für größere Mengen braucht man dann doch einen Sachkundenachweis!

Die Wirkungsweise entspricht der des seit 2002 verbotenen E605...
Allerdings ist die toxidität weit geringer:
LD50 für
BI58: ca.750mg pro KG
E605 : 5-10mg pro kg Körpergewicht!
Ausserdem ist E605 noch karzinogen!

Gruß