@ Flesch:
Sorry, dass ich Dir widersprechen muß - aber DOCH!

Begründung:
An normalen Wochentagen stehen, manchmal nicht genügend Einsatzkräfte, in der geforderten Zeit zu Verfügung.
Diese resultiert meistens aus räumlich und zeitlich größeren Anfahrtswegen (rein rechnerisch)
Da sich die Anfahrtszeit (in diesem Fall von Alarmierung bis Eintreffen an der Einsatzstelle gerechnet) des Fahrzeuges, im alltäglichen Verkehrsaufkommen, zu den sog. geschäftsüblichen Zeiten so erhöht, das es wiederum rein rechnerisch, nicht in der geforderten Hilfsfrist die Grenze seines Wachgebietes erreichen würde.

Die einrichtung einer hauptamtlichen Wachbereitschaft hat rein gar nichts mit den tatsächlich erzielten Alarmierungs-/Ausrückezeiten zu tun und ist vor einigen Jahren von Fa. Vo...... in einem Gutachten so ermittelt worden. Daraufhin hat es auch eine "wilde" Umstruckturierung etlicher RD-Bereiche gegeben wo Wachen geschlossen, eröffnet oder verschoben worden sind.

Nach diesem Gutachten wurden die Länder angehalten ab einer Einwohnerzahl X, in Abhängigkeit zur infrastrukturellen Örtlichkeit, eine hauptamtliche Wachbereitschaft einzurichten und dieses wiederum haben die Länder den Kreisen und kreisfreien Städten genau so 1:1 weitergegeben.

...es lebe der Bürokratismus...

Gruß Carsten