Zitat Zitat von Flesch
Ich muss hier wieder das HBKG heranziehen:

"Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann."

nach den entsprechenden Kommentaren reicht es NICHT aus innerhalb der 10 min mit einem ELW oder LF mit 3 Mann vor Ort zu sein.
Es muss in dieser Zeit zwingend mind. eine Staffel vor Ort und die Erkundung durch den GF eingeleitet sein.

Was selbstverständlich möglich wäre, dass die 3 HA auf die ersten 3 ehrenamtlichen warten und dann mit dem LF mit 1/5 ausrücken. Das wird nur niemand machen...
...und genau darum sprach ich ja auch von einer hauptamtlichen Wachbereitschaft in Staffelstärke...

Gruß Carsten