...das ist einfach und schnell erklärt => Hilfsfristen (Hilfsfrist ist eingehalten wenn das erste Fahrzeug vor Ort ist) einhalten.Zitat von CarstenDO
...das ist einfach und schnell erklärt => Hilfsfristen (Hilfsfrist ist eingehalten wenn das erste Fahrzeug vor Ort ist) einhalten.Zitat von CarstenDO
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
Nicht wirklich...Zitat von Pille112
Viele Grüße
Christian
@ Flesch:
Sorry, dass ich Dir widersprechen muß - aber DOCH!
Begründung:
An normalen Wochentagen stehen, manchmal nicht genügend Einsatzkräfte, in der geforderten Zeit zu Verfügung.
Diese resultiert meistens aus räumlich und zeitlich größeren Anfahrtswegen (rein rechnerisch)
Da sich die Anfahrtszeit (in diesem Fall von Alarmierung bis Eintreffen an der Einsatzstelle gerechnet) des Fahrzeuges, im alltäglichen Verkehrsaufkommen, zu den sog. geschäftsüblichen Zeiten so erhöht, das es wiederum rein rechnerisch, nicht in der geforderten Hilfsfrist die Grenze seines Wachgebietes erreichen würde.
Die einrichtung einer hauptamtlichen Wachbereitschaft hat rein gar nichts mit den tatsächlich erzielten Alarmierungs-/Ausrückezeiten zu tun und ist vor einigen Jahren von Fa. Vo...... in einem Gutachten so ermittelt worden. Daraufhin hat es auch eine "wilde" Umstruckturierung etlicher RD-Bereiche gegeben wo Wachen geschlossen, eröffnet oder verschoben worden sind.
Nach diesem Gutachten wurden die Länder angehalten ab einer Einwohnerzahl X, in Abhängigkeit zur infrastrukturellen Örtlichkeit, eine hauptamtliche Wachbereitschaft einzurichten und dieses wiederum haben die Länder den Kreisen und kreisfreien Städten genau so 1:1 weitergegeben.
...es lebe der Bürokratismus...
Gruß Carsten
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Ich muss hier wieder das HBKG heranziehen:
"Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann."
nach den entsprechenden Kommentaren reicht es NICHT aus innerhalb der 10 min mit einem ELW oder LF mit 3 Mann vor Ort zu sein.
Es muss in dieser Zeit zwingend mind. eine Staffel vor Ort und die Erkundung durch den GF eingeleitet sein.
Was selbstverständlich möglich wäre, dass die 3 HA auf die ersten 3 ehrenamtlichen warten und dann mit dem LF mit 1/5 ausrücken. Das wird nur niemand machen...
Viele Grüße
Christian
Wieso denn nicht?Zitat von Flesch
In Rheinland-Pfalz liegt die Hilfsfrist übrigens nur bei 8 Minuten für die Fw, aber das ist für die Diskussion hier eigentlich ja nicht relevant.
Weil man schnell helfen muss. Wie viele Feuerwehren fahren denn mit Truppfahrzeugen im Erstangriff (TLF, RW, VRW) obwohl es völliger Nonsens ist?Zitat von Allmächtiger
Viele Grüße
Christian
Toll und was mache ich mit 3 Leuten an der Einsatzstelle?Zitat von Flesch
Verletztenbetreuung bzw. Brandschutzsicherstellung oder Absperren (was einem am meisten Spaß macht) beim VU oder Verteiler beim Brand hinstellen oder Wasserversorgung aufbauen.
Das wars ja schon, Atemschutz kannste mit 3 Leuten sowieso knicken...
...und genau darum sprach ich ja auch von einer hauptamtlichen Wachbereitschaft in Staffelstärke...Zitat von Flesch
Gruß Carsten
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