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Thema: Zulassung von BOS FuGs?

  1. #1
    Hugo Gast

    Zulassung von BOS FuGs?

    Trullala und hallo!

    Wie sieht es mit dem Zulassungsverfahren für Funkgeräte (BOS) aus?
    Ich kann ja z.B. bei ebay oder sonstwo einfach ein Gerät erwerben. Was muß ich dann tun, damit ich es auch im Dienst verwenden darf?

  2. #2
    Registriert seit
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    294

    zulassung

    hi

    dass muss deine organisation dir abnehmen, die stehen mit den behörden in verbindung udn letztendlich müssen die auch wissen wer was besitzt.

    peter

  3. #3
    Hugo Gast
    Schön. Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, wie das vor sich geht.
    Muß das Gerät einem bestimmten Rufnamen zugeordnet sein? Ist die Verwendung nur in Verbindung damit dann zulässig? Etc. pp.

  4. #4
    vogel26 Gast
    hallo.
    werd dir zwar auch nicht viel helfen können, aber trotzdem.
    so wie ich das mal gehört habe, läuft das ungefähr so ab:
    wenn du ein fug gekauft hast, mußt du ein formular ausfüllen mit technischen angaben zum gerät. das mußt du zu einer behörde schicken (ich glaube ans bmi). die prüfen den antrag dann, und weisen dem gerät einen rufnamen zu. und nur den zugewiesenen rufnamen darfst du dann auch für das gerät benutzen.

    vielleicht hilft dir das ja weiter...

    paul

  5. #5
    Hugo Gast
    Das würde ja nicht besonders viel Spielraum lassen.

    Weiß denn hier wirklich niemand wie so ein Zulassungsverfahren aussieht? Kann doch eigentlich nicht sein......... :-(

  6. #6
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    2.651
    Zulassungsverfahren:

    1. Antrag ausfüllen (gibts bei der RegTP) mit Geräteangaben
    2. Antrag an Ortsbrandmeister geben
    3. der gibts an den Stadt-/Gemeindebrandmeister
    4. der StBM/GemBM gibts an den Kreis-/Regionsbrandmeister
    5. der RBM/KBM gibts an den Landkreis
    6. der LK sucht einen passenden Rufnamen raus, der noch frei ist und
    7. gibt das ganze an das Landesministerium des Innern
    8. das LMI gibt den Antrag an die RegTP zur Eintragung und erstelllung der Funkurkunde

    Alle vorgenannten Stellen (außer 1.) müssen den Antrag unterschreiben (daher auch die 5 Durchschläge!)

    Nur Funkgeräte mit Funkurkunde und Rufnamen dürfen offiziell in Betrieb genommen werden!

    Anders sieht es bei Funkmeldern (und allen anderen nicht sendenden! Geräten) aus, die müssen garnicht mehr angemeldet werden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
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    6.356
    Hallo,
    hier ein Link zur BOS-Funkrichtlinie: http://lfv-bayern.de/images/bos-richtlinie.pdf
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    Registriert seit
    18.12.2001
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    129

    ???

    @hugo

    meinst du die Zulassung als BOS FuG oder die Genehmigung zum Betrieb??

    Die Zulassung bescheinigt dem GERÄT das es den zum Prüfzeitpunkt gültigen TR-BOS entsprochen hat und teilt dem Gerät eine BOS-Zulassungsnummer zu. Diese Zulassung geschieht in der REgel an der LFS Baden-Württemberg. Wurde die Nummer erteilt darf es in der BOS verwendet werden. Wenn du ein solches Gerät erwirbst benötigst du für den Dienstbetrieb noch eine Genehmigung die wie oben beschrieben zu bekommen sein sollte. Allerdings weis ich nicht mehr welche Geräte noch zu genehmigen sind....

    bis denn

  9. #9
    Hugo Gast
    Na gut, dann heißt das, was ich suche halt "Genehmigung". Läuft das immer über die Feuerwehr oder wie ist das bei HiOrgs geregelt?

  10. #10
    Registriert seit
    24.07.2002
    Beiträge
    337
    Hallo Hugo,

    in unserem Bereich werden keine "privaten" Geräte genehmigt, selbst HiOrg haben Probleme, z.B. 4m-Handfunkgeräte zum Betrieb zugelassen zu bekommen. Alle Geräte, die eine Genehmigung erhalten, gehören der jeweiligen Organisation.

    Aus sicht der Organisation wäre vielleicht folgendes Vorgehen sinnvoll: Die Organisation hat Interesse daran, das du ein Funkgerät nutzen kannst und einen Funkrufnamen führst. Sie hat aber keine Mittel, dich mit dem entsprechenden FuG auszurüsten. Jetzt hast du zufällig ein solches Gerät und machst mit deiner Organisation eine Überlassungserklärung. Es gehört weiterhin dir, aber die Organisation kann es nutzen. Jetzt Antragsverfahren wie oben beschrieben, dann FuG an dich zur Nutzung.

    Bei der Zuordung von Funkrufnamen gibt es jetzt einmal länderspezifische Regelungen, kreisinterne Vergaberichtlinien und auch Festlegungen, die die Organisation trifft.

    Beispiel bei uns: Rufname für WeFü und stellv. WeFü sind festgelegt, heißen alle Florian xy 04 bzw. 05. Für SEG-Leiter ist's dagegen ein Mordakt...

    Gruß, Matze

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