@hugo

meinst du die Zulassung als BOS FuG oder die Genehmigung zum Betrieb??

Die Zulassung bescheinigt dem GERÄT das es den zum Prüfzeitpunkt gültigen TR-BOS entsprochen hat und teilt dem Gerät eine BOS-Zulassungsnummer zu. Diese Zulassung geschieht in der REgel an der LFS Baden-Württemberg. Wurde die Nummer erteilt darf es in der BOS verwendet werden. Wenn du ein solches Gerät erwirbst benötigst du für den Dienstbetrieb noch eine Genehmigung die wie oben beschrieben zu bekommen sein sollte. Allerdings weis ich nicht mehr welche Geräte noch zu genehmigen sind....

bis denn