Zulassungsverfahren:

1. Antrag ausfüllen (gibts bei der RegTP) mit Geräteangaben
2. Antrag an Ortsbrandmeister geben
3. der gibts an den Stadt-/Gemeindebrandmeister
4. der StBM/GemBM gibts an den Kreis-/Regionsbrandmeister
5. der RBM/KBM gibts an den Landkreis
6. der LK sucht einen passenden Rufnamen raus, der noch frei ist und
7. gibt das ganze an das Landesministerium des Innern
8. das LMI gibt den Antrag an die RegTP zur Eintragung und erstelllung der Funkurkunde

Alle vorgenannten Stellen (außer 1.) müssen den Antrag unterschreiben (daher auch die 5 Durchschläge!)

Nur Funkgeräte mit Funkurkunde und Rufnamen dürfen offiziell in Betrieb genommen werden!

Anders sieht es bei Funkmeldern (und allen anderen nicht sendenden! Geräten) aus, die müssen garnicht mehr angemeldet werden!