Hallo Hugo,
in unserem Bereich werden keine "privaten" Geräte genehmigt, selbst HiOrg haben Probleme, z.B. 4m-Handfunkgeräte zum Betrieb zugelassen zu bekommen. Alle Geräte, die eine Genehmigung erhalten, gehören der jeweiligen Organisation.
Aus sicht der Organisation wäre vielleicht folgendes Vorgehen sinnvoll: Die Organisation hat Interesse daran, das du ein Funkgerät nutzen kannst und einen Funkrufnamen führst. Sie hat aber keine Mittel, dich mit dem entsprechenden FuG auszurüsten. Jetzt hast du zufällig ein solches Gerät und machst mit deiner Organisation eine Überlassungserklärung. Es gehört weiterhin dir, aber die Organisation kann es nutzen. Jetzt Antragsverfahren wie oben beschrieben, dann FuG an dich zur Nutzung.
Bei der Zuordung von Funkrufnamen gibt es jetzt einmal länderspezifische Regelungen, kreisinterne Vergaberichtlinien und auch Festlegungen, die die Organisation trifft.
Beispiel bei uns: Rufname für WeFü und stellv. WeFü sind festgelegt, heißen alle Florian xy 04 bzw. 05. Für SEG-Leiter ist's dagegen ein Mordakt...
Gruß, Matze