Bis auf wenige Ausnahmen (BF betreibt die Leitstelle), können die (freiwilligen) Feuerwehren tun und lassen, was sie wollen, da sie Einrichtungen der Städte und Gemeinden sind und somit der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen.Zitat von Pille112
Die Leitstelle hat in dieser Hinsicht also weder die "Hofaufsicht" , noch irgendwelche Weisungsbefugnisse.
MfG
Frank