Zitat Zitat von Pille112
...doch ich denke schon - ist ja auch versicherungstechnisch relevant ob, wann und wohin sich ein Fahrzeug bewegt
Bis auf wenige Ausnahmen (BF betreibt die Leitstelle), können die (freiwilligen) Feuerwehren tun und lassen, was sie wollen, da sie Einrichtungen der Städte und Gemeinden sind und somit der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen.
Die Leitstelle hat in dieser Hinsicht also weder die "Hofaufsicht" , noch irgendwelche Weisungsbefugnisse.

MfG

Frank