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Thema: Transport eines Patientenrollstuhles im KTW - rechtliche Lage?

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  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Vor einiger Zeit gab es ein Urteil, daß das RD-Personal Gepäckstücke von Patienten auf Anweisung seines Arbeitgebers mitnehmen muss. Damals gab es für den Mitarbeiter eine Abmahnung, welche bestätigt wurde.

    Quellen o.ä.?

    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Wie ist es nun mit Patientenrollstühlen? Der Patient wird in den Tragestuhl gesetzt, welcher vorschriftsmäßig im Fahrzeug verankert werden kann.
    Der Rollstuhl wird zwischen den Begleitersitz und den Tragentisch geklemmt.
    Allerdings ohne Gurte bzw. ohne spezielle Haltevorrichtung.
    Wir haben dort spezielle Gurte.Ausserdem ist der Platz so, das der Rollstuhl oder Rollator oder aber das Gepäck ohne Probs reinpasst....
    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Muß die Versicherung des Arbeitgebers zahlen oder kann Sie sich auf "grobe fahrlässigkeit" berufen?
    Die Versicherung wird erstmal zahlen, dann evtl Regress anmelden, ist mir aber egal

    das sonstige Gepäck ist dann entweder hinter dem Patienten oder aber auf der Trage fixiert ...

    Ansonsten ist das Spiel ganz einfach:
    gibt es öfters Klagen das das Gepäck nicht mitgenommen werden kann dann ruft das KH irgendwann jemanden an der das kann, im Zweifelsfall den Wettbewerb

    Aber wie immer hat sich hier das Miteinander bewährt:

    Kurze Vorsprache das die Station am Vorabend den Angehörigen bitte das Gepäck mitgeben solle. Und für die eine Nacht tut es auch der Leih Rollie...

    Das Abenteuerlichste was ich jemals transportiert habe war ein Tank mit flüssigen o²
    Geändert von AkkonHaLand (16.05.2007 um 23:21 Uhr) Grund: Zitatformatierung korregiert
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    20.12.2001
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    808
    Die Abmahnung des Mitarbeiters wurde in der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) verworfen!
    Nachzulesen ist der Fall im "Rettungsdienst", müsste Anfang/Frühjahr 2005 gewesen sein.
    In dem Artikel hat der Herr Lipp vom DRK RLP ganz heftig gegen die Arbeitsrichter und den betroffenen Mitarbeiter polemisiert. Eigentlich war der Inhalt des Artikels dazu angetan den Herrn Lipp wegen vereinsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit aus dem DRK zu entfernen...
    MfG

    brause

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