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Thema: Transport eines Patientenrollstuhles im KTW - rechtliche Lage?

  1. #1
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    Transport eines Patientenrollstuhles im KTW - rechtliche Lage?

    Vor einiger Zeit gab es ein Urteil, daß das RD-Personal Gepäckstücke von Patienten auf Anweisung seines Arbeitgebers mitnehmen muss. Damals gab es für den Mitarbeiter eine Abmahnung, welche bestätigt wurde.

    Wie ist es nun mit Patientenrollstühlen? Der Patient wird in den Tragestuhl gesetzt, welcher vorschriftsmäßig im Fahrzeug verankert werden kann.
    Der Rollstuhl wird zwischen den Begleitersitz und den Tragentisch geklemmt.
    Allerdings ohne Gurte bzw. ohne spezielle Haltevorrichtung.


    Wer haftet im Falle eines Unfalls für Schäden, welche durch den evtl. herumfliegenden Rollstuhl entstehen (Verletzungen des Transportführers, bzw. des Patienten)?
    Wer haftet im Falle eines Schadens am Rollstuhl?

    Muß die Versicherung des Arbeitgebers zahlen oder kann Sie sich auf "grobe fahrlässigkeit" berufen?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  2. #2
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    Hallo,

    ganz klar: Der Fahrer ist für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich; und somit auch für die Ladungssicherung. Vom Prinzip hat das Personal eine Transportpflicht für den/die Patienten. Darüber hinaus können Gepäckstücke etc. mitbefödert werden, wenn hierfür eine geeignete Ladungssicherung möglich ist. Ansonsten muss die Mitnahme anderer Gegenstände entfallen. Es wird ja auch keiner auf die Idee kommen einen Schrank des Patienten von der Wohnung ins Altenheim zu transportieren.

    Ordnet ein Unternehmer in einer Anweisung an, dass Rollstühle etc. mitzutransportieren sind, muss er auch eine geeignete Ladungssicherung hierfür vorhalten.

    Gruß
    Michael

  3. #3
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    jo,

    Ich würd mir anschauen ob ich den nicht irgendwo zwischenklemmen kann aber wenn der zu groß / schwer ist -> Pech gehabt auch wenns ggf. gegenüber dem Patienten "asozial" ist weil er den Rollstuhl dringend braucht.

    Wird sind ein KTW und kein Umzugsunternehmer.

    Ich bin gerne bereit zu probieren das Teil irgendwie fest zu kriegen aber was nicht geht, geht nicht

  4. #4
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    Befestigen von Rollstühlen

    Bei uns hat jeder RTW und KTW für Rolli's extra 2 Spanngurte zum sichern.
    Das ist eine klasse Lösung, finde ich und ist schnell gemacht. Das war für unsern Dienstherren auch die kostengünstigste Lösung => und alle sind zufrieden.

    Nur TV-Geräte nehmen wir grundsätzlich nicht mit!!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
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  5. #5
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    Habt ihr Probleme..........

    Bei uns sind auf jedem KTW Verankerungen im Boden eingelassen, mit denen alles mögliche gesichert wird. Teilweise werden damit sogar komplette Pflegebetten (natürlich ohne Inhalt) transportiert, sofern es möglich ist und der "Kunde" ein alter Bekannter ist. (Aber auch Fernsehgeräte usw usf werden ohne zu murren mitgenommen, so weit Platz vorhanden ist).
    Außerdem ist auch die Trage mit samt Halterung entfernbar, um reine Rollstuhl- oder Sitzend-Transporte zu fahren.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  6. #6
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    Mitnahme von Rollstuhl / Rollator im KTW

    1.Frage Haftung + Verantwortung: ganz klar der Fahrzeugführer bzw. der Rettungsdienstleister.
    Transport von solchen Geräten wird öfters gemacht aber wehe es passiert etwas.

    Dann wird sicher der Geschädigte “nichts mehr wissen“. Kommt es durch einen im KTW nicht richtig gesichertem Rollstuhl zum Unfall ist der Erste Anlaufpunkt der Fahrzeugführer, nicht der Halter! Bedeutet dann: § 223 Körperverletzung

    2.Frage Wie wird’s gemacht:
    Sehen wir einmal die Praxis; Im Krankentransport kommt es oft vor das viele Taschen u.Geräte dem Patienten mitgegeben werden.(Manchmal ist der halbe Kleiderschrank dabei)
    Dies muss aber alles überschaubar bleiben, der beim Patient sitzende Betreuer (RS) hat trotz Rollator/Rollstuhl noch Platz zum Sitzen. Das “Gepäck“ist mit Spanngurt/Halteband zu sichern.

    Weitere Frage:
    Ist es ein zusammenklappbarer Rollstuhl oder gar ein Elektrorolli ? Auf “Transport-Experimente“ mit Elektrorolli sollte sich niemand einlassen. Der KTW-Krankentransportwagen ist kein Gütertaxi oder Lieferwagen !
    >>> Geht es dem Patient dann während der Fahrt unerwartet schlecht musst Du das ganze Zeug beiseite räumen oder gar raus auf die Straße kippen um Arbeitsplatz zu schaffen !!! <<<

    Die Rettungsdienstfahrzeuge sind Weltweit verschieden (Platz/Raummaße) darum muss jedes Team selbst abschätzen was mitgenommen wird und was nicht bzw. wer und was versichert ist.

  7. #7
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    Also wir haben keinerlei Möglichkeiten irgendwas auszubauen oder mit (nicht vorhandenen ) Spanngurten zu sichern.

    Von daher: Was nicht zufällig in irgendwelche Ecken passt, bleibt wo es ist?!

    Wobei ich zum Glück bisher noch alles habe mitnehmen können

  8. #8
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    Klappbare Rollstühle am Notsitz sichern

    Hallo!
    Wir hatten auch schon oft das Problem im KTW solche Rollstühle mitzunehmen.
    Das sind ja zum größten Teil klappbare, also machen wir den Rollstuhl immer zusammen und klappen den Notsitz hoch. Nun kann man mit den Gurt den Rollstuhl wunderbar sicher (+ Bremsen anziehen). Diese Variante hat sich bis jetzt immer bewährt.
    Natürlich ist da weniger Platz, aber man kann den Patienten (wenn er es tolleriert) mal auf die Trage legen und kann sich auf den Tragestuhl setzen.

    Ciao!

  9. #9
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    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Vor einiger Zeit gab es ein Urteil, daß das RD-Personal Gepäckstücke von Patienten auf Anweisung seines Arbeitgebers mitnehmen muss. Damals gab es für den Mitarbeiter eine Abmahnung, welche bestätigt wurde.

    Quellen o.ä.?

    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Wie ist es nun mit Patientenrollstühlen? Der Patient wird in den Tragestuhl gesetzt, welcher vorschriftsmäßig im Fahrzeug verankert werden kann.
    Der Rollstuhl wird zwischen den Begleitersitz und den Tragentisch geklemmt.
    Allerdings ohne Gurte bzw. ohne spezielle Haltevorrichtung.
    Wir haben dort spezielle Gurte.Ausserdem ist der Platz so, das der Rollstuhl oder Rollator oder aber das Gepäck ohne Probs reinpasst....
    Zitat Zitat von rettungsteddy
    Muß die Versicherung des Arbeitgebers zahlen oder kann Sie sich auf "grobe fahrlässigkeit" berufen?
    Die Versicherung wird erstmal zahlen, dann evtl Regress anmelden, ist mir aber egal

    das sonstige Gepäck ist dann entweder hinter dem Patienten oder aber auf der Trage fixiert ...

    Ansonsten ist das Spiel ganz einfach:
    gibt es öfters Klagen das das Gepäck nicht mitgenommen werden kann dann ruft das KH irgendwann jemanden an der das kann, im Zweifelsfall den Wettbewerb

    Aber wie immer hat sich hier das Miteinander bewährt:

    Kurze Vorsprache das die Station am Vorabend den Angehörigen bitte das Gepäck mitgeben solle. Und für die eine Nacht tut es auch der Leih Rollie...

    Das Abenteuerlichste was ich jemals transportiert habe war ein Tank mit flüssigen o²
    Geändert von AkkonHaLand (16.05.2007 um 23:21 Uhr) Grund: Zitatformatierung korregiert
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    Die Abmahnung des Mitarbeiters wurde in der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) verworfen!
    Nachzulesen ist der Fall im "Rettungsdienst", müsste Anfang/Frühjahr 2005 gewesen sein.
    In dem Artikel hat der Herr Lipp vom DRK RLP ganz heftig gegen die Arbeitsrichter und den betroffenen Mitarbeiter polemisiert. Eigentlich war der Inhalt des Artikels dazu angetan den Herrn Lipp wegen vereinsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit aus dem DRK zu entfernen...
    MfG

    brause

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